Wer zu schnell fährt und dabei auch noch erwischt wird darf einmal für die Kamera lächeln. Nicht zu selten kommt es vor, dass Gemeinden ihre Blitzer an private Unternehmen auslagern. Vor allem in Bayern, Hessen, Brandenburg, Sachsen, Saarland und Nordrhein-Westfalen war dies lange Zeit zulässig. Diese Arbeitnehmerüberlassungsverträge sind ab sofort ungültig: Private Firmen dürfen keine hoheitlichen Aufgaben mehr übernehmen.
Dies hatte das Oberlandesgericht in Frankfurt entschieden. Grund dafür war die Gerichtsverhandlung eines hessischen Zuschnellfahrers, gegen den ein Bußgeld verhangen wurde. Da die Messung von einem privaten Unternehmen getätigt worden war, reichte dieser eine Klage ein. Da der Vertrag zwischen Gemeinde und Unternehmen als unzulässig eingeordnet worden war, hatte das zuständige Amtsgericht den Betroffenen freigesprochen. Nach dieser Gesetzwidrigkeit entschied das Oberlandesgericht Frankfurt, dass Geschwindigkeitsmessungen, die im hoheitlichen Auftrag von privaten Unternehmen durchgeführt werden, keinerlei Rechtsgrundlage haben.
Allerdings ist es sehr umständlich herauszufinden, von wem man geblitzt worden ist. Diese Information steht in der Akte zum Bußgeldbescheid, auf die in der Regel nur Anwälte Zugriff haben. Da stellt sich die Frage wie es für die Chemnitzer aussieht? Wir haben bei der Stadt nachgefragt. Sollte man in den genannten Bundesländern geblitzt worden sein, ist es förderlich von einem Anwalt die Akten prüfen zu lassen, um eventuell doch privaten Unternehmen den Wind aus dem Segel zu nehmen. Für die Chemnitzer erübrigt sich dieser Gang jedoch zum Glück. Hier heißt es weiterhin Augen auf im Straßenverkehr und Rücksicht auf die angegebene Geschwindigkeitsbeschränkungen.