Sachsen- Der Freistaat Sachsen bietet angehenden Studierenden der Humanmedizin ab April die Möglichkeit auf einen Studienplatz abseits des regulären Numerus clausus.
Ab dem Wintersemester 2022/23 wird in Sachsen erstmals ein Anteil von 6,5 Prozent der Medizin-Studienplätze sowie des Modellstudienganges Humanmedizin an angehende Hausärzte, die insbesondere auf dem Land tätig werden wollen, vergeben. Dies ist möglich, weil der Landesgesetzgeber ein Sächsisches Landarztgesetz beschlossen hat. Studienwillige können ihre Bewerbung vom 1. bis 15. April über ein Online-Bewerbungsportal einreichen.
Im Rahmen der Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz werden Studienplätze dann an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich gern im ländlichen Raum
engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben. Diese Studienplätze stehen außerhalb des regulären Numerus Clausus-Regimes zur Verfügung. Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie nach Ihrem Studium eine Weiterbildung absolvieren, die sie dazu berechtigt, Hausarzt zu werden. Die Weiterbildung muss im Freistaat Sachsen abgelegt werden. Anschließend müssen Sie mindestens 10 Jahre als Vertragsarzt in einem Gebiet tätig sein, für das ein besonderer Bedarf durch die KVS festgestellt wurde. (Landesdirektion Sachsen)
Weitere Informationen unter: www.lds.sachsen.de