Dresden - Im August kommen auf die Sachsen wieder einige Neuerungen zu. Kinderfreizeitbonus und Änderungen bei der Steuererklärung sind zwei dieser aktuellen Änderungen.
Familien mit geringem Einkommen bekommen den Kinderfreizeitbonus. Dieser wird einmalig im August an Eltern gezahlt, die Wohngeld oder Arbeitslosengeld 2 beziehen. Er beträgt 100 Euro je Kind unter 18 Jahren und ist für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten gedacht. Der Bonus ist Teil des sogenannten Corona-Aufholprogramms.
Weiterhin gibt es Änderungen bei der Steuererklärung. Wer diese für 2020 noch nicht erledigt hat, kann sich noch bis 31. Oktober Zeit dazu lassen. Das Finanzamt hat den Bürgern diese Frist aufgrund der Corona-Pandemie eingeräumt.
Ebenfalls neu ab diesem Monat ist das teilweise Verbot von Glyphosat. Das Unkrautvernichtungsmittel darf von Privatpersonen im eigenen Garten nicht mehr benutzt werden. Auch in Parks und auf Spielplätzen ist es verboten. In Ausnahmefällen ist es nur noch auf Acker- und Grünland erlaubt. Ein generelles Verbot in Deutschland ist nicht möglich, da Glyphosat EU-weit bis Ende 2022 genehmigt ist.