Dresden - Die Forderungen nach mehr Sicherheit werden immer größer, so der Erste Bürgermeister Detlef Sittel. Das vergangene Jahr war für die Mitarbeiter kräftezehrend, aber lohnenswert, so Sittel weiter. Die besondere Einsatzgruppe des GVD ist mit mehreren neuen Stellen aufgestockt worden. Gemeinsame Streifen mit der Polizei haben sich etabliert und das subjektive Sicherheitsgefühl der Öffentlichkeit gestärkt.
Eine Herausforderung ist die Kontrolle zur Straßenmusik gewesen. Am 15. Juli vergangenen Jahres traten hierfür neue Vorschriften in Kraft, die unter anderem eine Anmeldung der Musiker voraussetzt. Neben vielen Belehrungen kam es zu knapp 200 Verstößen, die geahndet werden mußten.
2017 war auch ein Jahr der Raser. Die mobilen und stationären Blitzer zählten zusammen über 134.000 Verstöße, mehr als ein Drittel im Vergleich zu 2016. Bei den stationären Blitzern waren die Fahrer am meisten auf der Waldschlößchenbrücke zu schnell unterwegs. Weiterhin hat es über 800 Vergehen wegen Fahrens bei Rot gegeben. Aus den Verstößen der Blitzer ergaben sich insgesamt knapp über 3 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr waren es noch 2,4 Millionen Euro.
Raser und Falschparker waren dabei nicht die neue Nummer 1 im direkten Vergleich mit 2016. Die Beschwerden wegen unerlaubten Grillens sind gar auf das Doppelte angewachsen. Ein ebenfalls neues Hoch verzeichnet sich in den Beschwerden zur Ruhestörung, welche um 14% gestiegen sind. Die Anzahl von Verstößen hinsichtlich Leinenzwang und Hundekot ist auf über 40% angestiegen.
In den vielen, gestiegenen Zahlen findet sich aber dann doch noch etwas Positives: Stattfindende Versammlungen und Veranstaltungen sind in der Anzahl fast gleich geblieben. Zumal liefen diese ohne nennenswerte Probleme ab.
Transparent und bequem: Online-Anhörung ab 1. Februar im Ordnungsamt
Ab Donnerstag, 1. Februar 2018, bietet die Bußgeldbehörde des Ordnungsamtes ihr neues Portal „Online-Anhörungen“ an. Wer eine Ordnungswidrigkeit im ruhenden oder fließenden Verkehr – falsch geparkt oder zu schnell gefahren – begangen hat, kann hier Anmerkungen zum Sachverhalt online erledigen sowie Beweisfotos einsehen. Verwarnungsgelder kann man direkt mit einem Klick per Kreditkarte, Giropay, SEPA-Überweisungsvordruck oder mittels Girocode bezahlen. „Das neue Verfahren der Online-Anhörung vereinfacht sowohl für die Betroffenen als auch für die Verwaltung das Verfahren in Bezug auf Rückfragen und den Aufwand für die Bezahlung. Außerdem entfallen Portogebühren für die Rücksendung des Anhörungsbogens“, so Ralf Lübs, Leiter des Ordnungsamtes. Mit dem postalischen Schreiben der Bußgeldbehörde erhalten die Betroffenen wie gewohnt den Anhörungsbogen sowie einen personalisierten Zugangscode und ein Passwort. Damit können sie sich im Online-Portal einloggen. Alle Angaben werden sicher mittels SSL-Verschlüsselung übertragen. Die Online-Anhörung ist in vierzehn Sprachen verfügbar. Voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2018 soll die Online-Anhörung auch für die allgemeinen Ordnungswidrigkeiten, wie Ruhestörung oder das nicht sachgemäße Wegwerfen von Müll, folgen.
Die Software für die Online-Anhörung stellt die Firma Schelhorn OWiG Software GmbH bereit. Für diesen bürgerfreundlichen Service gibt die Stadt einmalig 600 Euro für die Einrichtung sowie monatlich 440 Euro Miete aus. Auch andere Städte, wie Kassel oder Frankfurt am Main, nutzen bereits einen Online-Dienst für Anhörungen. Informationen zur Online-Anhörungen sowie den Zugang zum Portal findet man im Internet unter www.dresden.de/online-anhoerung.