Dresden - Die sächsischen Staatsanwälte haben 2022 einen großen Anstieg bei den Verfahren zu rechtsextremistischen Straftaten verzeichnen müssen. Auch Cybercrime und Hasskriminalität ließen die Aktenstapel wachsen. Die Zahl der Ermittlungen zu linksextremistischen Straftaten halbierte sich nahezu.
Rund 2500 Verfahren - so viel Arbeit mussten die sächsischen Staatsanwaltschaften im vergangenen Jahr bewältigen. Dabei zeigt sich ein deutlicher Trend: die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer Straftaten erhöhte sich drastisch von 1831 auf 1988. Ebenso stiegen die Zahlen bei Hasskriminalität und Cybercrime an. Im Bereich «Innerer Frieden links» halbierte sich die Zahl neuer Verfahren wegen linksextremistischer Straftaten von 879 auf 454, wie die sächsische Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
Insgesamt wurden 973 Rechtsextremismus-Verfahren gegen 1492 bekannte Verdächtige geführt und 1015 gegen unbekannt. Ermittelt wurde vor allem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Gewaltdarstellung, Beleidigung, Verbreitens von Propaganda verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Körperverletzung. Im Bereich links waren die Tatverdächtigen in 106 Verfahren bekannt, bei 348 nicht. Hier standen zumeist Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beleidigung, Landfriedensbruch, Brandstiftung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz sowie Diebstahl oder Nötigung im Fokus der Ermittlungen.
Im Bereich Terrorismus wurden 16 neue Verfahren eröffnet, wegen Verdachts der Bildung terroristischer Vereinigungen, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder Terrorismusfinanzierung. 1086 neue Fällen landeten im Bereich Hasskriminalität bei Staatsanwaltschaften - ein Plus von 136 gegenüber dem Jahr zuvor. Hier fiel etwa die Hälfte auf den Bereich Internet.
Ebenso gab es laut Statistik in 13.745 neuen Fällen von Cybercrime Ermittlungen. Ausspähen von Daten, Computersabotage oder Erpressung stehen hier ganz oben auf der Liste. So ging es etwa um Fälle, wo unter Ausnutzung von Schwachstellen im IT-System Firmen- oder private Daten verschlüsselt oder gestohlen wurden und dafür dann Lösegeld verlangt wurde - meist in Kryptowährungen zwischen wenigen Hundert Euro und mehreren Millionen Euro. (mit dpa)