Leipzig - Hat die Schlagersängerin Melanie Müller bei einem Konzert in Leipzig den Hitlergruß gezeigt? Diese Frage beschäftigt aktuell das Amtsgericht Leipzig.
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt davon und hat die Ballermann-Sängerin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt. Der Vorfall soll sich im September 2022 ereignet haben.
Zum Prozessauftakt erklärte Staatsanwalt Thomas Schmelzer, Müller habe während ihres Auftritts „Ost-, Ost-, Ostdeutschland“ gerufen und dabei mehrfach den Arm zum Hitlergruß erhoben. Melanie Müller, die in einem pinkfarbenen Kostüm mit kurzer Hose und langer Perlenkette erschien, wies die Anschuldigungen zurück. Ihr Anwalt, Adrian Stahl, verteidigte sie vehement und erklärte, die Handbewegung sei eine übliche Geste, um das Publikum anzuheizen. Diese habe sie oft mit dem Schlachtruf „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“ verbunden.
Der Verteidiger betonte, dass Müller keine rechte Gesinnung habe und unpolitisch sei. Dies habe sie bereits in den sozialen Medien betont. Die Staatsanwaltschaft erklärte, es werde nicht behauptet, dass Müller eine rechte Gesinnung habe, sondern es gehe ausschließlich um den Vorfall und die fragliche Handbewegung.
Zusätzlich zu den Vorwürfen des Hitlergrußes muss sich Müller wegen Drogenbesitzes verantworten. Bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung in Leipzig wurden 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette gefunden. Laut ihrem Anwalt gehörten die Drogen einer Freundin, die ihre Handtasche bei Müller zurückgelassen hatte. Müller habe nichts von den Drogen gewusst.
Seit Bekanntwerden der Vorwürfe hat Müller erhebliche finanzielle Einbußen erlitten. Laut ihrem Anwalt gab es keine Engagements mehr in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Lediglich auf Mallorca tritt sie noch vereinzelt auf.
Der Prozessauftakt wurde zuvor zweimal wegen Krankheit Müllers verschoben. Für den nächsten Verhandlungstermin am 13. August ist lediglich eine Zeugin geladen, die beim fraglichen Konzert anwesend war. Müller muss an diesem Tag nicht persönlich erscheinen. An diesem Termin könnte auch das Urteil gefällt werden.
Melanie Müller, die 2014 die achte Staffel von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ gewann und seitdem in zahlreichen TV-Formaten zu sehen war, äußerte sich in dem Verfahren persönlich nicht. Nach der Verhandlung verließ sie mit ihrem Anwalt über einen Hinterausgang den Verhandlungssaal. (mit dpa)
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