Sachsen- Die Regierungskoalition hat in Sachsen lange um die Einführung einer Mietpreisbremse gerungen. Jetzt soll sie in den beiden Großstädten Leipzig und Dresden kommen und den sächsischen Wohnungsmarkt entlasten. Dennoch ist das Instrument, welches dazu dienen soll, die Mieten zu regulieren, umstritten.
Befürworter sagen, dass die Mietpreisbremse für eine Verlangsamung des Mietenanstieges sorgen werde, so etwa Albrecht Pallas, der wohnungspolitische Sprecher des SPD-Fraktion im Landtag. Damit könnten vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützt werden. Man gewinne Zeit, bis durch Neubau ausreichend bezahlbare Wohnungen verfügbar seien.
Zum anderen kritisieren große Verbände der Wohnungswirtschaft beispielsweise, dass die Regulierung unter anderem die Investitionsbereitschaft ausbremsen würde. Laut Mirjam Philipp, Vorstand beim Genossenschaftsverband VSWG, stünden genug Wohnungen leer. Es gäbe keinen angespannten Wohnungsmarkt.
Außerdem würde kein zusätzlicher Wohnraum durch die Mietpreisbremse geschaffen werden, selbst wenn es eine Knappheit gäbe.
Wie sind die Erfahrungen in anderen Städten?
Berlin hatte die Mietpreisbremse schon 2015 eingeführt, der Großteil der Bundesländer zog mit Verordnungen nach. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ergab 2019, dass der dämpfende Effekt nur eine Größenordnung von zwei bis vier Prozent habe. Zugleich habe die Preisbremse dazu geführt, dass die Mieten für Neubauten, die von der Regelung ausgenommen sind, stärker als zuvor anzogen. Allerdings sieht auch die Ampel-Bundesregierung weiter grundsätzlichen Handlungsbedarf auf den Wohnungsmärkten: Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP eine Mietpreisbremse bis 2029 festgelegt.
Was regelt die Mietpreisbremse?
Wird eine Wohnung neu vermietet, darf der Preis maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das gilt allerdings nicht für Neubauten und auch nicht bei Erstbezug von Altbauten nach einer umfassenden Sanierung. Auch wenn zuvor schon höhere Mieten für die Wohnung gezahlt wurden, greift das Instrument nicht. Die Mietpreisbremse soll bis 2025 befristet werden.
Warum wird die Mietpreisbremse eingeführt?
Die Mietpreisbremse soll Entlastung in angespannten Wohnungsmärkten bringen. Eine entsprechende Regelung auf Bundesebene gibt es schon seit 2015. Die sächsische Regierung hat nun für Leipzig und Dresden festgestellt, dass die Wohnungsmärkte dort angespannt seien. Unter anderem sind die Angebotsmieten in den beliebten Städten stärker gestiegen als im landesweiten Durchschnitt. Diese Entwicklung soll die Mietpreisbremse aufhalten. (dpa)