Der Zoll hat bei Schwerpunktkontrollen in der Gastronomie und in Herbergen mehrere Verstöße gegen den Mindestlohn aufgedeckt.
Bei verdachtsunabhängigen Kontrollen von Hotels, Pensionen und Gasthöfen am 3. August sind sechs Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn festgestellt worden. Wie das zuständige Hauptzollamt Erfurt mitteilte, ereigneten sich zwei davon in Südwestsachsen.
Über 80 Zöllnerinnen und Zöllner befragten 403 Beschäftigte in 59 Betrieben in Thüringen und 39 in Südwestsachsen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Ebenfalls überprüft wurden Geschäftsunterlagen zur Kontrolle der Einhaltung der Sozialversicherungspflicht von Arbeitnehmern, möglicher unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen und die Pflicht zur Vorlage von Ausweisen bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. (mit dpa)