Das sächsische Finanzministerium lehnt eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Eine allgemeine Verlängerung werde «derzeit nicht für notwendig erachtet», teilte das Ministerium am Mittwoch auf Anfrage mit. In den allermeisten Fällen sei die viermonatige Erklärungsfrist bis Ende Oktober ausreichend. Mehr Zeit würde nur dazu führen, dass die Erklärung weiter vor sich hergeschoben werde, hieß es. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte dagegen gesagt, es gebe etliche Fälle, in denen ein bisschen mehr Zeit hilfreich sei. Daher wolle er die Länder von einer Fristverlängerung überzeugen. «Ich werbe sehr, dass die Länder den Vorschlag aufgreifen und wir uns auf einen anderen Fahrplan einigen», sagte der Politiker. Einen festen Zeitraum für eine Fristverlängerung nannte er zunächst nicht. Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, rund 2 Millionen davon laut Finanzministerium in Sachsen. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die alle Eigentümer einreichen müssen.
Quelle: dpa