Sachsen - Mit dem eigenen Fahrzeug zur Schule, zum Sportverein oder zu den Freunden fahren. Das ist für die Sachsen ab einem Alter von 15 Jahren nun auch dauerhaft möglich. Nachdem der Freistaat 2013 einen Modellversuch startete, durften Jugendliche ab 15 Jahren den Führerschein der Klasse AM erwerben. Alle ostdeutschen Bundesländer außer Berlin nahmen an der siebenjährigen Versuchsphase teil, die nun im April ausläuft. Landesverkehrsminister Martin Dulig berichtet von einer positiven Bilanz, weshalb nun eine dauerhafte Regelung ab Mai in Sachsen in Kraft tritt.
Eine positive Bilanz zu den jungen Fahrschülern zieht auch die Fahrschule VIVA in Dresden. Inhaber Ralf Böhm sieht in der Herabsetzung des Mindestalters noch weitere Vorteile.
Mit dem neuen Gesetz erhalten die Jugendlichen nun auch direkt einen Führerschein mit 15 und nicht mehr nur eine Prüfungsbestätigung, die ab dem 16. Geburtstag in einen Führerschein umgewandelt werden kann. In der Klasse enthalten sind alle Kraftfahrzeuge bis 50 Kubikzentimeter, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde erreichen können. Darin enthalten sind beispielsweise Mopeds aber auch Quads. Doch bei den Jugendlichen AM-Anwärtern ist besonders ein Fahrzeugtyp beliebt.
Die Simson-Modelle mit Zulassung in der DDR bieten also eine Ausnahme und dürfen auch mit ihrer Höchstgeschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde von den Jugendlichen gefahren werden. Auch Martin Dulig erinnert sich gerne an seine Simson aus der Jugendzeit.
Das neue Gesetz gilt nur für Sachsen. Die anderen ostdeutschen Bundesländer außer Berlin wollen nachziehen. Bundesweit liegt das Mindestalter für den AM-Führerschein bei 16 Jahren. Für die 15-jährigen Fahrer bedeutet das also, dass sie ihr Moped nur in Sachsen und Nordrhein-Westfalen benutzen können. Ansonsten machen sie sich des Fahrens ohne Führerschein strafbar. Um gemeinsam mit dem Moped an die Ostsee zu fahren, müssen sich die Jugendlichen also noch gedulden.