Berlin - Der Druck von Sachsen beim Bund war erfolgreich: Jugendliche im Freistaat können auch zukünftig mit 15 Jahren einen Moped-Führerschein machen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am Montag bekanntgegeben, dass das Modellprojekt „Moped mit 15" um weitere zwei Jahre verlängert wird. Das Projekt sieht vor, dass Jugendliche die Fahrerlaubnisklasse AM bereits ab 15 Jahren (regulär 16 Jahre) erwerben können.
Verkehrsminister Martin Dulig: „Ich freue mich sehr, dass das BMVI nicht zuletzt auf Grund unseres Drängens unserem Wunsch entsprochen und den Modellversuch verlängert. Wir haben bisher sehr gute Erfahrungen mit dem Führerschein mit 15 gemacht. Egal ob Kino, Jugendtreffs, Schwimmbad - besonders in ländlichen Regionen bedeutet der Moped-Führerschein für Jugendliche ein deutliches Mehr an Mobilität und damit auch ein Mehr an Lebensqualität.“
Das Modellprojekt "Moped mit 15" läuft seit dem Jahr 2013 im Freistaat Sachsen sowie in den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen. Später kamen auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hinzu. Das Modellprojekt war zunächst bis Ende April 2018 befristet. Allein im Freistaat wurden bisher rund 16.000 praktische Prüfungen absolviert.
Die Länder um Sachsen hatten deswegen bereits Mitte November 2017 und wiederholt in diesem Januar die Bundesregierung aufgefordert, das Modellprojekt für den Moped-Führerschein mit 15 bis Ende April 2020 zu verlängern.
Projektbegleitend wurden seit Beginn des Modellversuchs Studien zur Verkehrssicherheit und zum Mobilitätsverhalten erstellt. Sie haben keine eindeutigen Ergebnisse erbracht. Deshalb wird das Modellprojekt auf zwei Jahre befristet verlängert. Das BMVI hat die Länder aufgefordert, in diesem Zeitraum weitere Daten zu erheben. Die Verlängerung wird rechtzeitig erfolgen, so dass das Projekt ohne Unterbrechung weitergeführt werden kann. Die Behörden vor Ort werden entsprechend informiert. Sie werden gebeten, einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. Zielstellung des Freistaates Sachsen wird es weiterhin sein, die Befristung vollständig aufzuheben.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr