Mi, 31.01.2018 , 20:52 Uhr

Mutmaßlicher Bombenbauer in Dresden vor Gericht

Dresden- Vor dem Schwurgericht des Landgerichts Dresden begann am Mittwoch, den 31.01.2018, um 14.30 Uhr, die Hauptverhandlung gegen Nico K. Ihm wird u.a. vorgeworfen wird, am 26.09.2016 zunächst vor der Eingangstür der Fatih Camii Moschee in Dresden sowie anschließend auf der Terrasse des Kongresszentrums jeweils von ihm selbst konstruierte und mit Zeitschaltuhren versehene Sprengvorrichtungen zur Explosion gebracht zu haben.

Besondere Heimtücke, niedere Beweggründe und Fremdenfeindlichkeit. All das wird Nino K. zur Last gelegt. Er habe die Tötung der Familie, die sich zum Zeitpunkt der Tat in der Moschee befand, billigend in Kauf genommen, erklärt die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hätte nämlich erkennen müssen, dass die Moschee im Inneren hell erleuchtet war, heißt es weiter. Der Imam und seine Familie blieben zum Glück unverletzt.

Laut Anklageschrift brachte er Beschuldigte anschließend einen weiteren Sprengsatz auf dem Dach des Kongresszentrums zur Explosion. K. wird darüber hinaus vorgeworfen, er habe weitere Bomben gebaut. Diese sind zwar nicht zum Einsatz gekommen, bilden aber trotzdem einen Bestandteil der Vorwürfe gegen den 31- Jährigen. Nach seiner Verhaftung fanden die Ermittler sowohl in der Wohnung des Angeklagten, als auch in den Flussbetten der Elbe und der Weißeritz selbstgebaute Bomben. K. war in der Vergangenheit schon als Redner beim fremden- und islamfeindlichen Pegida-Bündnis in Erscheinung getreten. Die durch ihn verübten

Anschläge hatten wenige Tage vor der zentralen Feier zum Tag der Deutschen Einheit in Dresden bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Allein am Kongresszentrum entstand ein Sachschaden von ca. 21.000 Euro. Die Behörden kamen dem Beschuldigten erst nach Monaten auf die Schliche. Zeugenaussagen und DNA-Spuren führten die Ermittler letztendlich im Dezember 2016 auf die Fährte des mutmaßlichen Bombenlegers. Im Dezember wurde er auf einer Baustelle in Hannover gestellt. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. 

Bereits im Herbst des vergangenen Jahres hatte die Staatsanwaltschaft die Untersuchungen gegen einen mutmaßlichen Mittäter fallen gelassen. Sie geht zum jetzigen Zeitpunkt von der Alleintäterschaft des Beschuldigten aus. Insgesamt dreizehn Verhandlungstage hat das Schwurgericht anberaumt. An folgenden Tagen wird weiterverhandelt:

Montag, 05.02.2018, Donnerstag, 08.02.2018, Dienstag, 20.02.2018, Donnerstag, 22.02.2018, Dienstag, 27.02.2018, Dienstag, 06.03.2018, Donnerstag, 08.03.2018, Dienstag, 13.03.2018, Donnerstag, 15.03.2018, Donnerstag, 29.03.2018, Dienstag, 03.04.2018, Donnerstag, 05.04.2018.

Vorsätzlicher Mord wird juristisch wie vollendeter Mord behandelt. Für Nino K. steht deshalb eine lebenslängliche Freiheitsstrafe im Raum.