Dresden - Am Freitag ist nach einem wochenlangen Prozess das Urteil gefallen. Im Oktober 2020 hat der islamistische Attentäter Abdullah A. mitten in der Dresdner Altstadt einen Mann erstochen, einen anderen schwer verletzt. Hass auf Schwule und religiöser Fanatismus waren seine Motive.
Da Abdullah A. zum Tatzeitpunkt im vergangenen Oktober erst 20 Jahre alt war, hatte sein Verteidiger für die Anwendung des Jugendstrafrechts plädiert. Doch das Gericht verurteilte Ihn nach Erwachsenenstrafrecht zur Höchstrafe. Mit dem Heutigen Urteil folgten die Richter den Forderungen der Bundesanwaltschaft.