Sachsen- Wegen der weiterhin anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen gilt seit dem 11. Januar eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Während im Wesentlichen die Regelungen der vergangenen Schutz-Verordnung gelten, wurden folgende Regelungen neu aufgenommen: Solarien und Sonnenstudios sind zu schließen.
Auch Kantinen und Mensen sollen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen, geschlossen werden. Ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr am Arbeitsplatz. Außerdem wird dringend empfohlen, nur zwingend notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wahrzunehmen und die Auslastung von Bussen und Bahnen auf ein Minimum zu beschränken. Die bestehende Kontaktbeschränkung wurde ebenfalls verschärft. Ab sofort darf sich ein Hausstand nur mit einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand treffen. Außerdem haben ab heute die Impfzentren in Sachsen geöffnet und eine vergabe von Terminen ist ab sofort online möglich. Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie hier: sachsen.impfterminvergabe.de
Hier finden Sie die komplette Corona-Schutz-Verordnung ab dem 11. Januar