Sachsen/ Dresden- Das Kabinett hat am 8. Januar die neuen Corona-Maßnahmen verabschiedet. Diese decken sich größtenteils mit den Maßnahmen von Bund und Ländern.
Es gibt jedoch ein paar Abweichungen:
Der Lockdown wird bis 7. Februar verlängert (angepasst an die Schul- und Kita-Schließungen)
Kontaktbeschränkungen: Prinzipiell gilt 1 Hausstand + 1 weitere Person eines weiteren Hausstandes. Ausnahme: Eltern können sich zwecks Kinderbetreuung (Kinder unter 14 Jahren) in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften weiterhin helfen, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfassen. Dies gilt auch für pflegende Angehörige.
Thema geschlossene Kantinen/Mensa: Arbeitgeber können ggf. einen Antrag stellen, diese geöffnet zu lassen, wenn die Schließung die Abstandsregeln/Hygienemaßnahmen verhindert.
Die neuen Verordnungen gelten ab Montag, den 11. Januar.