Mi, 02.01.2019 , 16:25 Uhr

Neue Gesetze für das Jahr 2019

Chemnitz- Neues Jahr neues Glück heißt es auch dieses Jahr wieder für die Bürger der Stadt. Neben einigen guten Vorsätzen, die sich so mancher vorgenommen hat, gibt es auch zahlreiche Gesetzesänderungen, die auf den Verbraucher in diesem Jahr zukommen werden.

Die wichtigsten Neuerungen im Jahr 2019 haben wir für Sie zusammengestellt. Mit dem 1. Januar sind viele neue Gesetze in Kraft getreten, die sich positiv auf die Geldbeutel der Chemnitzer auswirken. So steigt unter anderem der Mindestlohn von 8,84 Euro, auf 9,19 Euro. Ganze 35 Cent mehr als im Vorjahr. Weitere Entlastungen gibt es bei den gesetzlichen Versicherungen. Unter anderem ist der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 3 auf 2,5 Prozent gesunken. Und auch bei der Krankenversicherung werden die Beiträge sinken. Die Zusatzbeiträge werden von nun an zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Rentenkasse bezahlt. Bisher mussten die Kosten vom Versicherten alleine getragen werden.

Die Rentenbeiträge, die Steuerpflichtige in die Rente einzahlen, bleiben mit 18,6 Prozent auf der selben Höhe wie im vorigen Jahr. Profitieren werden aber Menschen, die in diesem Jahr in die Rente gehen. So wurde beispielsweise die Mütterrente und die gesetzliche Rente für geringfügig Beschäftigte auf einen größeren Personenkreis erweitert.

Eltern dürfen sich ebenfalls über mehr Kindergeld freuen. Ab Juli steigt dieses um 10 Euro, auf 204 Euro pro Monat an.

Neben den zahlreichen positiven Änderungen gibt es aber auch neue Beschlüsse, die den Chemnitzer mehr Geld kosten werden. So beispielsweise bei der gesetzlichen Pflegeversicherung. Um dem Personalmangel in der Pflege entgegenzuwirken, sollen in diesem Jahr 13.000 neue Stellen in ganz Deutschland geschaffen werden. Aus diesem Grund ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 2,55 Prozent, auf 3,05 Prozent gestiegen. Für Beitragszahler ohne Kinder wird es sogar noch teurer mit einer Erhöhung auf 3,3 Prozent.