Sachsen - Die Linke fordert neue Regeln für den Umgang mit Härtefällen von Asylbewerbern, die abgelehnt wurden.
Juliane Nagel, Mitglied des Landtags, betonte, dass die Entscheidungen der Härtefallkommission, die sich für ein Bleiberecht ausspricht, stark rückläufig seien. Aus diesem Grund sei es wichtig, dass der Innenminister als letzte Instanz nicht blockiere, sondern eine Entscheidung ermögliche. Nagel forderte verbindliche Regelungen, um das Innenministerium in die Schranken zu weisen. Ein Anhörungsrecht der Kommission und eine Verpflichtung, abweichende Entscheidungen zu begründen, seien das Mindeste. Gründe, die die Kommission bereits geprüft habe, dürften bei der finalen Entscheidung des Innenministers keine Rolle mehr spielen.
Nagel hatte in einer Kleinen Anfrage im Landtag Zahlen zu den Entscheidungen der Härtefallkommission erfragt. Das Gremium befasst sich mit strittigen Fällen von Asylbewerbern, insbesondere bei humanitären Fragen. Im letzten Jahr hat der Innenminister Armin Schuster vier Ersuchen der Kommission auf ein Bleiberecht abgelehnt und in 21 Fällen zugestimmt. Im Jahr zuvor wurde bei 42 Ersuchen nur ein Antrag abgelehnt.
Die Härtefallkommission setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, die von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Nichtregierungsorganisationen und staatlichen Stellen entsandt werden. Der Ausländerbeauftragte leitet die Kommission und Mitglieder können Anträge stellen, die der Ausländerbeauftragte überprüft. Innerhalb von drei Monaten entscheidet die Kommission mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Wenn die Kommission zustimmt, wird der Innenminister aufgefordert, ein Bleiberecht auszustellen. (mit dpa)