Dresden - Die Wohnsitzauflage als Mittel deutscher Integrationspolitik wurde zuletzt heftig diskutiert. Im Freistaat Sachsen können anerkannte Flüchtlinge bereits auf Grundlage der Einwohnerzahl verteilt werden. Eine Studie des Mercator Forums für Migration und Demokratie hat sich nun mit dem Thema beschäftigt. Florian Glatter hat mit dem Direktor Hans Vorländer gesprochen.
Als Reraktion auf den Anstieg der Zahl Schutzsuchender beschloss der Deutsche Bundestag, die Möglichkeit, im ahmen des Integrationsgesetzes von 2016 die freie Wohnortwahl von anerkannten Flüchtlingen einschrönken zu können. Damit soll die "nachhaltige Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland" gefördert werden. Entsprechend §12a Aufenthaltsgesetz sind viele anerkannte Flüchtlinge für drei Jahre verpflichtet, in dem Bundesland zu wohnen, dem sie im Rahmen des Asylverfahrens zugeteilt wurden (gesetzliche Wohnpflicht).
Zusätzlich können die Bundesländer die Niederlassungsfreiheit weiter beschränken, indem sie eigene Regelungen erlassen (behördliche Wohnsitzpflicht). Entweder können sie die landesinterne Wohnsitznahme von anerkannten Flüchtlingen umfassend durch einen Verteilungsschlüssel steuern (positive Wohnsitzauflage) oder lediglich Zuzugsverbote für einzelne Orte aussprechen (negative Wohnsitzauflage). Auch der Freistaat Sachsen hat nunmehr beschlossen, anerkannten Flüchtlingen zukünftig einen Wohnort innerhalb des Bundeslandes zuzuweisen. Durch die Wohnsitzauflage sollen Flüchtlinge gleichmäßiger verteilt und der Zuzug in die Städte Leipzig, Dresden und Chemnitz eingeschränkt werden. (Quelle: Studie)