Chemnitz – Das Bundesministerium des Inneren führt zum 01. März einen neuen Reisepass in Deutschland ein.
Der „Alte“ hat bald ausgesorgt. Ab 1. März kommt ein neuer Reisepass.
Der Personalisierungskarte wird nutzerfreundlicher sein, da sie durch eine Plastikkarte ersetzt wird, die dem neuen Personalausweis ähnelt. Zudem ist sie mit neuen, zeitgemäßen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die das Fälschen noch schwerer machen sollen. So unter anderem:
– gesonderte Darstellung des Geburtsnamens
– unter UV-Licht leuchtet das Brandenburger Tor in bunten Farben
– neben dem Passfoto erscheint eine grün leuchtende Kopie
Der neue Reisepass wird damit an die zwischenzeitlich gestiegenen Anforderungen an die Materialbeschaffenheit und den Reisekomfort angepasst. Bereits seit 2005 wird er mit einem elektronischen Speichermedium ausgestellt.
Die Gebühr für die die Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, wird ab dem 1. März 2017 um 1,00 Euro auf 60,00 Euro angehoben. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht volleendet haben, wird die Ausstellungsgebühr weiterhin 37,50 Euro betragen.
Bereits beantragte oder ausgestellte Reisepässe bleiben bis zum jeweils angegebenen Ablaufdatum weiterhin gültig. Ein Umtausch ist daher nicht notwendig.
(Quelle: Stadt Chemnitz)