Mi, 11.03.2020 , 13:34 Uhr

Neues Masern-Meldetool für Kitas und Schulen

Dresden - Seit dem 1. März gilt bundesweit die Masern-Impfpflicht an Schulen und Kitas. Nun stellt die Stadt Dresden auf ihrer Internetseite ein Online-Formular zur Verfügung, mit dem Kita- und Schulleitungen dem Gesundheitsamt einen nicht ausreichenden Impfschutz melden können. 

Dazu teilt die Stadt Dresden mit:

Das Gesundheitsamt stellt ab sofort auf der Internetseite www.dresden.de/gesundheit ein Online-Formular zur Verfügung, damit Einrichtungsleitungen auf einfachem Wege einen nicht ausreichenden Masernschutz für betreute oder beschäftigte Personen an das Gesundheitsamt melden können. Zur Meldung verpflichtet sind beispielsweise Kindertagesstätten, Kindertagespflegepersonen aber auch Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Heime und medizinische Einrichtungen, wie beispielsweise Arztpraxen, Krankenhäuser oder Niederlassungen von Physiotherapeuten und Heilpraktikern.

Das Formular besteht aus zwei Seiten. Auf der ersten Seite hinterlegen die Einrichtungen ihre eigenen Angaben: „Wer meldet?“. Auf der zweiten Seite meldet die Einrichtung die entsprechende Person „Wer wird gemeldet?“. Alle notwendigen Daten sind damit gesammelt, so dass die Meldung von Seiten des Gesundheitsamtes schnell bearbeitet werden kann. Nach Abschluss des Vorgangs erhält die Einrichtung eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sie gilt als Nachweis über die Meldung. Die Datenübermittlung ist gesetzlich angeordnet und ohne Einwilligung des Betroffenen zulässig. Auf die nötige IT-Sicherheit und einen vertrauensvollen Umgang mit den erhobenen Daten wird in besonderem Maße geachtet.

Anlass für die Erstellung dieser technischen Lösung ist das Masernschutzgesetz, welches am 1. März 2020 in Kraft trat. Es verpflichtet Betreute und Personal unter anderem in Kindertages- und medizinischen Einrichtungen, einen ausreichenden Masernschutz nachzuweisen. Auch ehrenamtlich Tätige, Praktikanten oder Angehörige von Dienstleistungsunternehmen müssen diesen Nachweis bringen, sofern sie regelmäßig in den Einrichtungen tätig sind. Andernfalls kann das Gesundheitsamt Betretungs- und Tätigkeitsverbote aussprechen oder Bußgeldverfahren von bis zu 2.500 Euro einleiten.

Das Gesundheitsamt hat alle Informationen rund um das Masernschutzgesetz in einem Handzettel zusammengestellt, der auch unter www.dresden.de/gesundheit abrufbar ist. Selbstverständlich kann die Meldung auch auf postalischem Wege erfolgen. Zu diesem Zwecke ist in oben erwähntem Handzettel ein Muster hinterlegt.