Mi, 19.01.2022 , 10:23 Uhr

Neustarthilfe für Soloselbstständige

Sachsen- Soloselbstständige aller Kunstbereiche sowie kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten können ab sofort die Neustarthilfe 2022 beantragen, wenn diese einen pandemiebedingten Umsatzausfall zu verzeichnen haben.

Die Unterstützung gilt für die Monate Januar bis März. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei 4.500 Euro und wird als Vorschuss in monatlichen Raten von 1.500 Euro gezahlt. Dieser wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Gerade Betroffene, die durch geringe Fixkosten kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren, sollen dadurch unterstützt werden. Weitere Informationen gibt es unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.