Karlsruhe – Am Dienstagvormittag hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die rechtsextreme Partei NPD nicht verboten wird. Grund für das Urteil war die geringe Durchsetzungskraft der Partei.
Das Bundesverfassungsgericht tagte am Dienstagmorgen in Karlsruhe und entschied über den Verbotsantrag der Länder zur rechtsextremen Partei NPD. Abgewiesen wurde der Antrag mit der Begründung, dass die Partei zwar verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Es gebe allerdings keine konkreten Hinweise, dass die NPD ihre gesetzten Ziele erfolgreich umsetzen könne. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes hervor.
Jubelnd verkündete die Partei auf Facebook ab sofort wieder voll da zu sein.
In seiner Funktion als Vorsitzender der Innenministerkonferenz äußerte Markus Ulbig noch am Mittag seinen Unmut über das Ergebnis. Der Antrag der Länder sei seinerzeit mit der ganz ausdrücklichen Hoffnung verbunden gewesen, ein deutliches Zeichen zu setzen. Der Atmosphäre der Angst, die von der NPD in einigen Regionen Deutschlands verbreitet werde, sollte der Nährboden entzogen werden.
Bereits zum zweiten Mal wurde der Versuch gemacht, das Verbot der NPD in Karlsruhe zu erreichen, das letzte Mal im Jahr 2003. Damals kam heraus, dass Informanten des Verfassungsschutzes Mitglieder der NPD waren. Daraufhin hatten Bundesregierung und Bundestag das Verbot der Partei beantragt.
Der erneute Versuch, die Partei verbieten zu lassen, wurde schon im Vorfeld der Entscheidung kritisiert. Die Partei hatte zuletzt immer mehr an Bedeutung verloren und ist mittlerweile nur noch auf kommunaler Ebene vertreten.
Auch Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich bezog noch am Nachmittag Stellung zum Urteil.