Sachsen - Bis Ende des Jahres werden Öl- und Gastransporte in Sachsen vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen.
Eine entsprechende Regelung hat das Verkehrsministerium am Mittwoch erlassen. Diese gilt ab 18. September. Wie das Ministerium mitteilte, diene sie dazu, die Lieferketten im Energiesektor zu sichern und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Die Ausnahmegenehmigung gelte für den Transport aller Arten von Mineralöl - Heizöl, Diesel, Kerosin und Benzin - sowie von Flüssiggas. Eingeschlossen seien auch Leerfahrten der Tanklaster, wenn sie im Zusammenhang mit den Transporten stehen. Auch an Feiertagen darf gefahren werden.
Der Bund hatte bereits Vorfahrt für Energietransporte auf der Schiene angeordnet. Die Kapazitäten für die Güterzüge seien jedoch schon knapp, so dass es erforderlich sei, auch die Kapazitäten auf der Straße auszuweiten, so das Ministerium. (mit dpa)