Dresden/Leipzig - Der Musiker Gil Ofarim ist mit seinen Befangenheitsanträgen gegen einen Richter am Landgericht Leipzig in seinem Verfahren wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung gescheitert. Das Oberlandesgericht Dresden lehnte am Freitag die Beschwerden gegen die Ablehnung der Befangenheitsanträge ab. Gegen diesen Beschluss gebe es keine Rechtsmittel, betonte eine OLG-Sprecherin auf Anfrage. Das Landgericht Leipzig hatte die Anklage gegen den 40-Jährigen im September zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozess soll am 24. Oktober beginnen.
Ofarim hatte vor einem Jahr in einem viralen Video geschildert, dass ein Mitarbeiter eines Leipziger Hotels ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Leipzig hat sich der Vorfall aber nicht so zugetragen. Der betroffene Mitarbeiter hatte Anzeige erstattet. Er tritt im Prozess laut Gericht als Nebenkläger auf. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für Ofarim die Unschuldsvermutung. Der 40-Jährige hatte sich zuletzt nicht mehr öffentlich geäußert.
Die Verteidiger des Musikers hatten den Vorsitzenden Richter am Landgericht Leipzig als befangen abgelehnt. Das Landgericht hatte diese Anträge jedoch als unbegründet zurückgewiesen und unter Mitwirken des Kammervorsitzenden umgehend das Hauptverfahren eröffnet, obwohl dessen Ablehnungsgesuch noch nicht rechtskräftig entschieden worden war. Die Mitwirkung eines abgelehnten Richters am Eröffnungsverfahren führe aber nicht zu dessen Unwirksamkeit, hieß es in der Begründung des OLG.
Das Landgericht Leipzig habe sich eines «juristischen Taschenspielertricks» bedient, teilten die Verteidiger des Musikers am Freitag mit. Demnach könne der Prozess zwar stattfinden, aber aufgrund der, laut Verteidigung, rechtswidrigen Anklagezulassung ein etwaiges Urteil gegen Gil Ofarim wieder aufgehoben werden.
«Wir werden umgehend einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen mit dem Ziel, dem Landgericht Leipzig zu untersagen, mündlich zu verhandeln», betonte Rechtsanwalt Alexander Stevens auf Anfrage. (dpa)