Dresden - Ab dem 1. November ist das Parken rund um den Schillerplatz kostenpflichtig. Gebührenpflichtiges Parken wird in der Hans-Böhm-Straße, in der Regerstraße nördlich des Barteldesplatzes, am Gautschweg, Angelsteg und Am Schillergarten eingeführt.
Anwohner mit Bewohnerparkausweis müssen in der Hans-Böhm-Straße, auf dem Gautschweg und dem Angelsteg nichts bezahlen. Die Nummer des Bewohnerparkgebietes ist im Display des Parkscheinautomaten ausgewiesen. Sie muss mit der Gebietsnummer des Bewohnerparkausweises übereinstimmen. Anwohner können ihre Bewohnerparkausweise ab dem 4. Oktober beantragen. Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises wird eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro für ein halbes und 30 Euro für ein ganzes Jahr sowie 50 Euro für zwei Jahre erhoben. Bewohner erhalten jeweils nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihnen dauerhaft genutztes Fahrzeug. Halter von zwei Kraftfahrzeugen können einen Bewohnerparkausweis
beantragen, in dem beide Kennzeichen eingetragen werden. Damit kann nur eines der Kraftfahrzeuge jeweils in der privilegierten Zone parken. Mit der Einführung der Parkgebühren rund um den Schillerplatz wird der Stadtratsbeschluss zum Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Dresden umgesetzt.