Do, 08.08.2024 , 09:20 Uhr

Den besten Schutz bietet eine - oft sogar günstige - Kfz-Versicherung

Parkschaden verursacht – Kein Grund die Nerven zu verlieren

Kurz einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert - beim Ein- oder Ausparken ist das Risiko für einen Unfall besonders hoch. Zwar handelt es sich in den meisten Fällen glücklicherweise nur um einen Blechschaden, der Puls schnellt nach dem Zusammenstoß aber dennoch in die Höhe. Nun ist es wichtig, dass Sie nicht die Nerven verlieren und sich richtig verhalten.

Kleiner Schaden mit großen Folgen – zahlt die Versicherung?

Wenn es beim Ein- oder Ausparken kracht, ist die Erleichterung erst einmal groß. Meist handelt es sich nur um eine kleine Schramme in der Stoßstange, einen abgefahrenen Spiegel oder eine Beule in der Seite. Diese vermeintlich kleinen Schäden können aber schnell teuer werden. Vor allem in modernen Fahrzeugen ist in den Stoßstangen mittlerweile nämlich viel Technik verbaut. Sensoren, Kameras und Co. müssen dann meist auch gleich mit getauscht werden und die Kosten belaufen sich gut und gerne auf einen vierstelligen Betrag. Schützen können Sie sich immer noch am besten mit einer günstigen Kfz-Versicherung, welche den verursachten Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners übernimmt. Damit Sie selber auch für den eigenen Schaden keine Kosten übernehmen müssen, braucht es zusätzlich eine Vollkaskoversicherung, wo jeder Fahrzeughalter selber die Sinnhaftigkeit (Kosten-Nutzen-Faktor) auf den Wert des Fahrzeuges abwägen sollte. Nur in diesem Fall wird dann der eigene Schaden am Fahrzeug von einer Versicherung bezahlt werden, auch wenn Sie den Unfall verursacht haben.

Was tun, wenn der Unfallgegner nicht vor Ort ist?

In den meisten Fällen werden Sie bei einem Parkschaden nicht direkt auf den Halter des Fahrzeugs treffen. Was ist also zu tun, wenn der Lenker des beschädigten Autos nicht vor Ort aufzufinden ist? Die einzig richtige Antwort: Sie müssen warten!

Es erklärt sich von selbst, dass Sie nicht ohne Weiteres die Weiterfahrt antreten dürfen. In diesem Fall würde es sich um Fahrerflucht handeln und das kann ganz schön teuer werden. Es reicht aber auch nicht aus, wenn Sie Ihre Kontaktdaten auf einem Zettel hinterlassen und diesen an den Scheibenwischer klemmen. Auch in diesem Fall könnten Sie unter Umständen der Fahrerflucht bezichtigt werden. Besteht keine Möglichkeit, den Lenker ausfindig zu lassen, müssen Sie trotzdem nicht stundenlang am Unfallort warten, in diesem Fall verständigen Sie einfach die Polizei. Die Gesetzeshüter nehmen dann die nötigen Daten auf und können den Halter des Fahrzeugs anhand des Kennzeichens ausfindig machen. So können Sie die Weiterfahrt antreten, ohne dass es zu rechtlichen Problemen kommt.

Schaden ohne Versicherung regeln

In einigen Fällen kann es bei einem Parkschaden übrigens Sinn machen, die Versicherung gar nicht erst einzuschalten. Meist werden Sie beim Vertragsabschluss einem Selbstbehalt im mittleren dreistelligen Bereich zugestimmt haben. Handelt es sich nun nur um eine kleine Schramme, deren Reparaturkosten weit unter dem eigentlichen Selbstbehalt liegen würde, muss nicht unbedingt der Versicherungsapparat in Bewegung gesetzt werden. Für Ihren Unfallgegner hat das übrigens den Vorteil, dass die Reparatur schneller vonstattengeht. Es muss nicht erst ein Termin mit dem Gutachter vereinbart werden, sondern Sie einigen sich darauf, die Kosten privat zu übernehmen. Natürlich muss der Unfallgegner diesem Vorschlag nicht zustimmen und um spätere Ungereimtheiten von beiden Seiten zu vermeiden, sollten Sie stets einen Unfallbericht anfertigen, den beide Parteien unterschreiben.