Sachsen - Patientinnen und Patienten in Sachsen sollen nach einem stationären Krankenhausaufenthalt in Zukunft eine Übergangspflege in Anspruch nehmen können.
Wie der Verband der Ersatzkassen am Dienstag in Dresden mitteilte, haben sich darauf die Ersatzkassen und die Krankenhausgesellschaft geeinigt. Die Leistung soll demnach in Anspruch genommen werden können, wenn eine Pflege zuhause oder eine Kurzzeitpflege nach dem Krankenhausaufenthalt nicht sichergestellt werden kann.
Patientinnen und Patienten würden dann für bis zu zehn Tage in der Klinik weiterversorgt und behandelt. Dies umfasse unter anderem die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie das Entlassmanagement, hieß es. Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Verband der Ersatzkassen vertritt die Interessen von Krankenkassen. Diese zählen gemeinsam rund 28 Millionen Versicherte in Deutschland, davon 769 000 Sächsinnen und Sachsen. (mit dpa)