Fr, 10.06.2022 , 05:55 Uhr

Pflege-Impfpflicht doch nicht für alle?

Sachsen – Im Landkreis Mittelsachsen müssen viele ungeimpfte Pflegekräfte, trotz Impflicht, keine negativen Konsequenzen fürchten. Wie der Sprecher des Landratsamtes Freiberg mitteilte, habe das Gesundheitsamt bereist 1.200 Betroffenen schriftlich bescheinigt, dass sie ihrer Arbeit uneingeschränkt nachgehen können.

Begründet wurde das mit der Versorgungssicherheit in den rund 570 Pflegeeinrichtungen in der Region. Insgesamt seien der Behörde etwa 3.200 Beschäftigte gemeldet worden, die weder geimpft oder genesen noch ein ärztliches Attest vorlegen konnten.

Der Landkreis weicht den Angaben zufolge vom bundesweit geltenden Vorgehen in der Corona-Pandemie ab und verzichtet auf die Anhörung der Betroffenen und die Androhung von Bußgeldern und Betretungsverboten. Vielmehr wird bei den Pflegeeinrichtungen abgefragt, ob bei einem Betretungsverbot der ungeimpften Mitarbeiter die Versorgungssicherheit gefährdet sei.

Landrat Matthias Damm (CDU) erklärte am Donnerstag, auf Anfrage der dpa, dass das Ziel sei, alle Fälle zügig zu bearbeiten. So sollen die Beschäftigten rasch Klarheit bekommen. Für den Landkreis sei es entscheidend, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Bei seinem Vorgehen beruft sich die Behörde auf ihren Ermessensspielraum. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März. Im Extremfall droht ungeimpften Beschäftigten ein Betretungsverbot.

Die „Freie Presse“ zitierte am Donnerstag aus den Schreiben des Landkreises an die Betroffenen. Demnach heißt es darin: „Nach Prüfung der uns aktuell vorliegenden Informationen und der von Ihrem Arbeitgeber erklärten Unabkömmlichkeit zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit wird derzeit von einem Betretungs-/Tätigkeitsverbot abgesehen.“ (mit dpa)

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