Fr, 16.07.2021 , 11:49 Uhr

Pflegeberufereformgesetz 2020 - Weiterbildungsmöglichkeiten nach der generalistischen Pflegeausbildung

Im Juli 2017 verkündete die Bundesregierung die Reform der Pflegeberufe aus den Bereichen Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. Das Gesetz sieht ab dem Ausbildungsjahr 2020 eine generalistische Pflegeausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau vor.

Mit der Reform des Pflegeberufegesetzes will die Bundesregierung die pflegerische Ausbildung modernisieren und hochwertiger gestalten. Zusätzlich sollen die Pflegeberufe attraktiver und zukunftsfähiger gestaltet werden, um dem bestehenden Mangel an Pflegepersonal schnellstmöglich entgegenzuwirken.

Im Wesentlichen umfasst die Reform:

Generalistisch ausgebildete Pflegekräfte werden nach der Berufsausbildung in der Lage sein, fast alle Pflegebereiche abzudecken. Die Ausbildung umfasst die Akutpflege, Kinderkrankenpflege sowie die stationäre und ambulante Langzeitpflege. Ebenso werden Grundlagen in der Allgemein-, Geronto- und Kinder- oder Jugendpsychiatrische Versorgung vermittelt. Je nach Ausbildungseinrichtung finden Vertiefungen in den einzelnen Bereichen statt.

Auszubildende (m/w/d) in Kinder- oder Altenpflegeeinrichtungen können sich für einen gesonderten Berufsabschluss mit der Bezeichnung Altenpfleger/-in oder Kinderpfleger/-in entscheiden. Dazu vereinbaren sie eine Vertiefung der Kenntnisse, die im dritten Ausbildungsjahr durchgeführt wird. Das Wahlrecht für eine derartige Spezialisierung liegt bei den Auszubildenden (m/w/d). Wer nach der Ausbildung weitere Kompetenzen erwerben und sich persönlich weiterentwickeln möchte, dem stehen verschiedene Fort- und Weiterbildungen in der Pflege offen. Innerhalb der Fortbildung wird zwischen unterschiedlichen Arten differenziert. Erhaltungsfortbildungen sind notwendig, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin die Fachrichtung wechselt, wie etwa ein Wechsel von der Chirurgie auf eine innere Station.

Durch Erweiterungsfortbildungen erreichen Pflegekräfte neue Kompetenzen in ihrem Arbeitsbereich, wie etwa die Pflege Schlaganfall-Patienten oder neue Techniken im Umgang mit immobilen Patienten. Anpassungsfortbildungen sind aber auch notwendig, wenn der Umgang mit neuen Techniken erlernt werden soll (etwa neue Beatmungsgeräte oder EDV-Systeme). Zudem befähigen Aufstiegsfortbildungen das Pflegepersonal dazu, eine höhere Position im Unternehmen zu bekleiden.

Um die zeitgemäße und qualitativ hochwertige Versorgung von pflegebedürftigen Personen zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber im SGB XI, Fortbildungen indirekt vor. Auch im Bereich der Weiterbildung gibt es für ausgelernte Pflegekräfte viele unterschiedliche Angebote. Ausgebildete Pflegefachkräfte können ihren nächsten Karriereschritt planen, indem sie sich durch eine Fachweiterbildung spezialisieren. Fachweiterbildungen finden wie eine pflegerische Berufsausbildung berufsbegleitend statt. Kooperationen bestehen zwischen Kliniken und Bildungsträgern, die spezielle Weiterbildungen in Fachbereichen anbieten. Im Durchschnitt dauert eine Fachweiterbildung Pflege zwei Jahre.

Die Kosten für eine Fachweiterbildung übernehmen größtenteils die Kliniken, welche Kooperationen mit geeigneten Bildungsträgern eingehen. Je nach Fachbereich endet eine Fachweiterbildung mit einer Prüfung und einer Berufsbezeichnung, die in den unterschiedlichen Bundesländern verschieden ausfallen kann. So wird etwa in einigen Bundesländern der Titel „Fachgesundheitspfleger/-in für Intensiv- und Anästhesiepflege“ erworben. In anderen Bundesländern wird dieselbe Weiterbildung durchgeführt, aber der Abschluss lautet „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in für die Intensiv- und Anästhesiepflege“.

Weiterbildungen sind für Pflegefachkräfte eine wertvolle Zusatzqualifikation, welche immer wichtiger wird. Die heutigen Anforderungen an Pflegepersonal sind hoch. Eine Weiterbildung oder Spezialisierung auf einen bestimmten Fachbereich erweitern das Aufgabengebiet des Pflegepersonals und können sich positiv auf die eigene Karriere auswirken. Besonders interessant sind Weiterbildungsangebote für Pflegekräfte, die aus verschiedenen Gründen kein Pflegestudium absolvieren konnten oder nach ein bis zwei Berufsjahren kein akademisches Studium mehr aufnehmen möchten. Auch wer sich gezielt auf ein Fachgebiet spezialisieren möchte, profitiert eher von einer Fachweiterbildung, als von einem breit gefächerten Studium.

Vorteile einer Fachweiterbildung im Überblick

Die Teilnahmekosten einer Fachweiterbildung sind stark abhängig vom jeweiligen Anbieter. Die Kosten für Fachweiterbildungen im Bereich der palliativen Versorgung belaufen sich durchschnittlich auf etwa 1.000 Euro, während andere Lehrgänge zur Spezialisierung bis zu 7.000 Euro kosten können. Teilweise übernehmen die kooperierenden Kliniken die Finanzierung einer Fachweiterbildung. Zudem haben Pflegefachkräfte die Möglichkeit, staatliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Das bekannteste Beispiel einer staatlichen Förderung ist das BAföG. Manchmal besteht auch die Möglichkeit eines Stipendiums, welches beispielsweise durch Stiftungen gefördert wird.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet beispielsweise über die Begabtenförderung Unterstützung für Fachkräfte bei der beruflichen Weiterbildung an.

Zu guter Letzt fragen sich viele Pflegekräfte, was ihnen eine Weiterbildung an persönlichen Vorteilen bietet. Zum einen werden spezialisierte Fachkräfte aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse gesucht und in der Zukunft gebraucht. Ein anderer Aspekt ist finanzieller Natur. Spezialisierte Fachkräfte dürfen sich über ein deutlich höheres Gehalt freuen, als Pflegekräfte, die ausschließlich eine generalistische Ausbildung absolviert haben. Das Einkommen in staatlichen Einrichtungen richtet sich nach Tarifverträgen, in denen Fachweiterbildungen besser honoriert werden, als das Einkommen von Pflegefachmännern oder -frauen. Aber auch private Einrichtungen locken spezialisierte Fachkräfte mit einem guten Einkommen, legen die Gehälter allerdings selbst fest.