Berlin/Leipzig - Immer mehr ältere Menschen leben in Pflegeheimen, aber die Betreuung wird auch hier in Sachsen immer kostspieliger.
Die Eigenanteile für Pflegebedürftige im Heim sind trotz höherer Entlastungszuschläge in Sachsen weiter angestiegen. Zum Jahresbeginn beliefen sich die Eigenanteile auf durchschnittlich 2381 Euro pro Monat, was einem Anstieg von 197 Euro gegenüber dem Jahresbeginn 2023 entspricht, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergab. Auch auf Bundesebene stiegen die Eigenanteile, wobei der Durchschnitt in anderen Bundesländern bei 2576 Euro pro Monat lag und somit deutlich über dem Wert in Sachsen liegt. Die höchsten Kosten für Pflegebedürftige fallen im Saarland und in Baden-Württemberg an.
Die Entlastungszuschläge, die mit längerem Heimaufenthalt steigen, wurden zu Jahresbeginn erhöht. Mit dem höchsten Zuschlag ab dem vierten Jahr im Heim erreichte der Eigenanteil im Durchschnitt 1540 Euro pro Monat, was einem Anstieg von 96 Euro gegenüber dem Vorjahresbeginn entspricht, wie aus den neuen Daten der Deutschen Presse-Agentur hervorgeht.
In den Eigenanteilen sind die Kosten für reine Pflege und Betreuung enthalten, da die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt, im Gegensatz zur Krankenversicherung. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen für die Heimbewohner. Seit 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse auch besondere Entlastungszuschläge, die im Rahmen einer Reform der Ampel-Koalition zum 1. Januar erhöht wurden. Dadurch wird der Eigenanteil für die reine Pflege im ersten Jahr im Heim um 15 Prozent statt bisher 5 Prozent reduziert, im zweiten Jahr um 30 Prozent statt bisher 25 Prozent, im dritten Jahr um 50 Prozent statt bisher 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent statt bisher 70 Prozent.
Die höheren Zuschläge haben den Anstieg der Gesamtkosten gedämpft. Dennoch stieg der Eigenanteil allein für die reine Pflege im Schnitt auf 1401 Euro pro Monat zum 1. Januar 2024, was einem Anstieg von 262 Euro gegenüber dem Anfang 2023 entspricht. Dies ist auch auf gestiegene Personalkosten für dringend benötigte Pflegekräfte zurückzuführen.
Die Auswertung basiert auf den Vergütungsvereinbarungen zwischen Pflegekassen und Heimen in allen Bundesländern und bezieht sich auf Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5. (mit dpa)