Mo, 23.10.2017 , 20:15 Uhr

Pläne zur Videoüberwachung werden konkret

Chemnitz – Die Videoüberwachung in der Chemnitzer Innenstadt soll voraussichtlich im Spätsommer des kommenden Jahres in Betrieb gehen.

Das hat die Stadt nun bekannt gegeben. Nach Fertigstellung der aktuell im Bereich der Zentralhaltestelle stattfindenden Bauarbeiten, werde die Technik installiert. Durch die Videoüberwachung soll laut Stadtverwaltung die Sicherheit in der Innenstadt erhöht werden. Einerseits sollen mögliche Straftäter abgeschreckt werden, zudem erhofft man sich schnelleres Eingreifen durch Polizei und Ordnungsbehörde und bessere Aufklärung von Straftaten.

Künftig sollen sechs Bereiche durch die Videoüberwachung abgedeckt werden. So ist eine Installation an der Straße der Nationen, zwischen Brückenstraße und Galeria Kaufhof im Haltestellen und Fahrbahnbereich der CVAG geplant. Zudem soll der Park am Roten Turm sowie der Vorplatz und Eingangsbereich zur Stadthalle überwacht werden.

Des weiteren werden die Zentralhaltestelle im Bereich Rathausstraße und Brückenstraße, der Vorplatz des Tietz und der CVAG Fahrbahnbereich auf der Bahnhofstraße zwischen Bretgasse und Am Wall mit einer Viedeoüberwachung ausgestattet.

Eine Installation der Überwachungstechnik vor Ende der Bauarbeiten Mitte 2018 sei laut Stadt nicht sinnvoll, da diese den Bauablauf störe und erhebliche Mehrkosten verursache.

Federführend für die Ausschreibung und Installation bei der Viedeoüberwachung ist die CVAG. Allerdings werden die Zuständigkeits- und Zugriffsbereiche zwischen Stadt, C³ Chemnitzer Veranstaltungszentren und CVAG getrennt. Für den Vorplatz Tietz und den Stadthallenbereich obliegt die Verantwortung bei der Stadt. Die Polizeidirektion Chemnitz erhält bei Bedarf einen Zugriff auf die Liveaufnahmen.

Laut Stadtverwaltung sollen die Daten für einen gewissen Zeitraum – im Rahmen der Gesetzgebung – gespeichert werden. Auch nach Einführung der Videoüberwachung sollen die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Sicherheit in der Chemnitzer Innenstadt fortgesetzt werden. Darunter fallen u.a. die mobile Wache am Stadthallenpark, der verstärkte Einsatz des Stadtordnungsdienstes in Zusammenarbeit mit der Polizei und die mobile Jugendarbeit.

Vor der Installation und Inbetriebnahme muss die Sadt noch dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten das Konzept zur Genehmigung vorlegen.