So, 12.03.2023 , 20:48 Uhr

Plätze im sächsischen Maßregelvollzug nahezu ausgelastet

Sachsen - In den Maßregelvollzug kommen Straftäter, wenn ein Gericht diese als psychiatrisch auffällig oder suchtkrank einstuft. In Sachsen werden die Plätze dafür langsam knapp.

Der psychiatrische Maßregelvollzug in Sachsen ist nahezu ausgelastet. Ende Januar befanden sich 461 Patienten in Kliniken für Forensische Psychiatrie - bei einer Kapazität von 466 Plätzen, teilte das Sozialministerium auf Anfrage mit. «Im Jahr 2022 wie auch in den Jahren zuvor konnte allen Straftätern auf Ersuchen der Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen im erforderlichen Zeitraum ein Platz im Maßregelvollzug zugewiesen werden.» Der Maßregelvollzug betrifft eine Unterbringung verurteilter Straftäter in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt.

Nach Angaben des Sozialministeriums hat die Zahl derjenigen, die per einstweiliger Unterbringung betreut werden müssen, seit 2020 aber deutlich zugenommen und sich nahezu verdoppelt. Die einstweilige Unterbringung ist in der Strafprozessordnung geregelt. 60 Prozent der Betroffenen verbleiben in Sachsen im Schnitt im psychiatrischen Krankenhaus. Dabei kommt der Paragraf 63 des Strafgesetzbuches zur Anwendung. «Momentan kann der Betreuungs- und Therapiebedarf im Sinne der Erreichung der Maßregelvollzugsziele noch gestellt und abgedeckt werden», hieß es.

Die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus gilt für Menschen, die eine erhebliche Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen haben. (dpa)