Die geplante Änderung des sächsischen Wassergesetzes ist nach der Auffassung zweier Landtagsabgeordneter eine Gefahr für die Heilbäder des Freistaats. (Symboldbild)
Heilquellen sind bislang von der sogenannten Wasserentnahmegebühr befreit. Wie Simone Lang (SPD) und Jörg Markert (CDU) am Mittwoch in Dresden mitteilte, würde ein Wegfall dieser Regelung die ohnehin schon gebeutelten Kur- und Erholungsorte zusätzlich belasten. Eine derartige Abgabe würde in Sachsen als einziges Bundesland anfallen, hieß es. Damit würden die mehr als ein Dutzend anerkannten Heilquellen im Freistaat wie kommerzielle Getränkehersteller behandelt. Lang ist gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, Markert für Tourismus zuständig.
Die beiden Abgeordneten argumentierten, dass Thermal- und Heilbäder ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung, Prävention und Rehabilitation seien. Deshalb müssten sie auch dementsprechend gefördert werden.
Die Lage vieler Bäder sei durch die Corona-Pandemie und steigende Energiepreise bereits problematisch. Eine zusätzliche Abgabe für Wasserentnahme könnte dazu führen, dass viele Einrichtungen geschlossen werden müssten. Statt weiterer Belastungen bräuchten die Heilbäder Unterstützung. (mit dpa)