Dresden - 202 Beschwerden sind im vergangenen Jahr bei der Meldestelle der sächsischen Polizei eingegangen. Dabei wurde sowohl die fachliche Arbeit als auch das Verhalten von Beamten kritisiert. 62 Fälle wurden als begründet oder teilweise begründet weiter bearbeitet.
Die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei wurde auch im zweiten Jahr ihrer Tätigkeit durch Bürger gut angenommen. So sind dort im vergangenen Jahr 202 Beschwerden eingegangen – ein leichter Rückgang im Vergleich zu 2016 (219 Beschwerden). Zudem sind 414 sonstige Anliegen (Bitten, Hinweise, Anfragen, Vorschläge) zu polizeilichen Themen eingegangen und bearbeitet worden. Die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei wurde 2016 im Sächsischen Innenministerium eingerichtet. Sie steht Bürgern und Polizeibediensteten als Anlaufstelle für Beschwerden und sonstige Anliegen zur Verfügung.
Als Beschwerden wurden alle Anliegen erfasst und bearbeitet, die Kritik an der fachlichen Arbeit der sächsischen Polizei oder am Verhalten von Polizeibediensteten beinhalteten. So wurden 199 Beschwerden durch Bürger und drei Beschwerden durch Polizeibedienstete eingereicht. Von diesen eingereichten Beschwerden waren 21 sogenannte Folgebeschwerden. Mit diesen sollte die nochmalige Prüfung des Beschwerdeanliegens erwirkt werden.
Eingangswege der Beschwerden
Die Bürger nutzten alle angebotenen Formen der Kontaktaufnahme, wobei ca. 98 Prozent der Beschwerden auf dem schriftlichen Weg (135 E-Mails, 51 Briefe, neun Faxschreiben) eingingen. Des Weiteren wurden Beschwerden mittels sechs Telefonaten und einem persönlichen Gespräch aufgenommen.
Beschwerdeinhalte
Die vorgetragenen Beschwerden beinhalteten sowohl fachliche Kritikpunkte an der Arbeit der Polizei als auch Kritik am Verhalten von Bediensteten. So wurde in 59 Fällen Kritik an der Arbeit im Bereich der Gefahrenabwehr (2016: 71), in 37 Fällen an der verkehrspolizeilichen Arbeit (2016: 34) sowie in 51 Fällen an der Arbeit im Rahmen der polizeilichen Strafverfolgung (2016: 69) geübt. In 47 Fällen kritisierten die Bürger das Verhalten von Polizeibediensteten während der dienstlichen Tätigkeit (2016: 82), insbesondere deren Auftreten und die Wortwahl gegenüber dem Betroffenen. Darüber hinaus gingen zum außerdienstlichen Verhalten der Polizeibediensteten sechs (2016: 3) sowie acht Beschwerden aus sonstigen Gründen (2016: 15) ein.
Ein Teil der Beschwerden enthielt dabei sowohl fachliche Kritikpunkte als auch Kritik am Verhalten von Bediensteten, so dass die Anzahl der 2017 erfassten Beschwerdeinhalte über der Gesamtzahl der registrierten Beschwerden liegt.
Betroffene Polizeidienststellen und -behörden
Die in der Zentralen Beschwerdestelle im Jahr 2017 eingegangenen Beschwerden betrafen die Polizeidienststellen im Freistaat Sachsen in unterschiedlichem Maße. Während 62 Beschwerden den Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Dresden betrafen, waren es bezüglich der Polizeidirektionen Görlitz 16, Leipzig 50, Chemnitz 38, Zwickau 20, dem Präsidium der Bereitschaftspolizei 4 und dem Landeskriminalamt 2 Fälle. Sechs Beschwerden betrafen den Zuständigkeitsbereich des Landespolizeipräsidiums und vier Beschwerden den Zuständigkeitsbereich anderer Behörden.
Bearbeitungsdauer
Von den 202 eingereichten Beschwerden sind 198 abschließend bearbeitet worden. Vier Beschwerden sind noch offen. 162 Beschwerden – also ca. 80 Prozent - konnten in einem Zeitraum von maximal zwei Monaten geprüft und beantwortet werden. 22 Beschwerden wurden innerhalb einer Bearbeitungszeit von mehr als zwei Monaten abgeschlossen, acht Beschwerden in über drei Monaten, vier Beschwerden in über vier Monaten sowie zwei Beschwerden in über fünf Monaten.
Im Ergebnis der Bearbeitung wurde eine Bewertung getroffen, inwieweit die Beschwerde „begründet“, “teilweise begründet“ oder „unbegründet“ war. Von den 198 abschließend bearbeiteten Beschwerden erwiesen sich 62 als „begründet“ oder „teilweise begründet“ (2016: 63). 121 Beschwerden waren nicht begründet (2016: 137). Zu 15 Beschwerden konnte keine Entscheidung getroffen werden, u. a. weil andere Behörden außerhalb der sächsischen Polizei betroffen waren, weil einzelne Sachverhalte nicht aufklärbar waren oder zur rechtlichen Würdigung der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurden.
Der Anteil „begründeter“ Beschwerden ist im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2016 gesunken (2017: 7,1 Prozent; 2016: 9,6 Prozent). Dahingegen ist der Anteil „teilweise begründeter“ Beschwerden im Jahr 2017 (24,2 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr 2016 (18,3 Prozent) gestiegen.
Bei den Beschwerdeinhalten, die sich im Ergebnis der Prüfung als „begründet“ oder „teilweise begründet“ erwiesen, handelte es sich unter anderem um:
- Kritik am dienstlichen Verhalten von Polizeibediensteten, insbesondere bezüglich des Auftretens und der Wortwahl gegenüber den betroffenen Bürgern.
Bezüglich der fachlichen Arbeit betraf dies jeweils einzelfallbezogene Kritik:
- an der Art und Weise der polizeilichen Anzeigenaufnahme,
- am polizeilichen Notrufmanagement einschließlich der Kommunikation bei der Notrufbearbeitung,
- an einzelnen polizeilichen Maßnahmen anlässlich von Versammlungen und Demonstrationen,
- an der Aufnahme von Verkehrsunfällen,
- an polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen der Strafverfol-gung/Tatortarbeit,
- und an Maßnahmen der Verkehrsüberwachung/Fahrzeugkontrolle.
Im Zuge der Beschwerdebearbeitung sind in neun Fällen durch die zuständigen Ermittlungsstellen strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibeamte eingeleitet und der jeweiligen Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorgelegt worden. Die Prüfung, ob aus einem Beschwerdevorgang heraus disziplinarische Ermittlungen einzuleiten sind, obliegt nicht der Zentralen Beschwerdestelle sondern wird von den jeweiligen Dienstvorgesetzten entschieden. In zwei Fällen wurden Disziplinarverfahren eingeleitet.
Sonstige Anliegen
Im Jahr 2017 sind insgesamt 414 sonstige Anliegen zu polizeilichen Themenfeldern an die Zentrale Beschwerdestelle herangetragen und bearbeitet worden (2016: 445). Dabei handelte es sich um Anfragen, Bitten, Hinweise und Vorschläge, welche zu etwa der Hälfte einen örtlichen Bezug hatten.
Anliegen mit grundsätzlicher/landesweiter Bedeutung umfassten Anfragen zur Strategie der sächsischen Polizei sowie zur Kriminalitäts- und Sicherheitslage und Bitten hinsichtlich einer angemessenen Personalausstattung der sächsischen Polizei und zum Erhalt polizeilicher Präventionsmaßnahmen.
Die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei ist auf verschiedenen Wegen erreichbar:
Postadresse:
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei
Wilhelm-Buck-Str. 2
01097 Dresden
E-Mail:
beschwerdestelle-polizei@smi.sachsen.de
Fax:
0351/564-3699
Bürgertelefon:
0351/564-3970
Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
persönliches Gespräch:
nach Terminvereinbarung über das Bürgertelefon