Schon seit vielen Jahren steht fest, dass die zukünftigen Rentner ihren bisherigen Lebensstandard alleine aus den Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung heraus auf keinen Fall mehr aufrechterhalten können. Nach derzeitigem Stand ist es so, dass man im späteren Rentenalter nur noch rund 48 Prozent des bisherigen Einkommens zur Verfügung haben wird, wenn man sich nur auf die Zahlungen in Form der gesetzlichen Rentenversicherung verlässt. Da dieser Prozentsatz in Zukunft eher noch sinken wird, wird automatisch die entstehende Versorgungslücke immer größer. Diese ist auch nicht zu schließen, wenn man eine möglicherweise noch zu erhaltende Betriebsrente mit einbezieht. Aus diesem Grunde ist es von enormer Wichtigkeit, dass man schon in relativ jungen Jahren damit beginnt, sich eine private Altersvorsorge aufzubauen.
Bei der privaten Rentenversicherung zahlt eine Privatperson regelmäßige Beiträge an einen Versicherer, um im Alter eine lebenslange Rente zu erhalten. Der entsprechende Prozess läuft wie folgt ab:
Der Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen ab. In diesem Vertrag werden verschiedene Parameter festgelegt, zum Beispiel die Höhe der monatlichen Beiträge, die Laufzeit des Vertrags, der Rentenbeginn und gegebenenfalls zusätzliche Optionen wie Hinterbliebenenschutz oder Berufsunfähigkeitsabsicherung.
Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßige Beiträge an den Versicherer. Diese Beiträge können monatlich, quartalsweise oder jährlich geleistet werden. Die Höhe der Beiträge wird bei Vertragsabschluss festgelegt und gestaltet sich nach Tarif und/oder den individuellen Bedürfnissen des Versicherten.
Die vom Versicherungsnehmer gezahlten Beiträge werden vom Versicherer angelegt. Hier gibt es grundsätzlich zwei Arten von Rentenversicherungen: die klassische private Rentenversicherung und die fondsgebundene Rentenversicherung. Bei der klassischen Rentenversicherung fließen die Beiträge in konservative Anlagen wie festverzinsliche Wertpapiere. Der Versicherer garantiert eine Mindestverzinsung, zusätzlich können Überschussbeteiligungen ausgezahlt werden. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung investiert der Versicherer die Beiträge in Investmentfonds. Die Rendite und das Risiko hängen dabei von der Wertentwicklung der gewählten Fonds ab.
Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder zu einem festgelegten Rentenbeginn kann der Versicherungsnehmer die Auszahlung der angesparten Gelder als lebenslange Rente beantragen. Alternativ kann eine Kapitalauszahlung oder eine Kombination aus Rente und Kapital gewählt werden. Im Falle der lebenslangen Rente zahlt der Versicherer dem Versicherungsnehmer monatlich eine vorher festgelegte Rente aus. Diese Zahlungen erfolgen in der Regel bis zum Tod des Versicherungsnehmers.
Je nach Vertrag können auch zusätzliche Optionen integriert sein, beispielsweise ein Hinterbliebenenschutz oder die Möglichkeit einer vorzeitigen Kapitalauszahlung im Falle von schwerer Krankheit.
Mit der Riester-Rente, benannt nach dem Abgeordneten Walter Riester, können Arbeitnehmer privat für Ihre Rente vorsorgen. Diese Form der privaten Rentenversicherung wird staatlich gefördert. Finanzdienstleister werben mit einer staatlichen Förderung von bis zu 67 % der jährlich eingezahlten Beiträge. Viele Bürger sind jedoch nicht förderberechtigt, da sie keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, etwa Selbstständige, Studenten ohne sozialversicherungspflichtige Anstellung oder Minijobber.
Besonders interessant ist die Riester Rente für Familien, da es Zuschüsse pro Kind gibt. Die Grundzulage für den Sparer beträgt 175 Euro. Zusätzlich wirbt der Staat mit einer Steuerersparnis, die aufgrund des Sonderausgabenabzugs gewährt wird. Die Förderung der Riester Rente ist jedoch abhängig von den eingezahlten Beträgen und dem Einkommen. Um die volle Förderung zu erhalten müssen, mindestens vier Prozent des Vorjahresbrutto‘s eingezahlt werden. Hierbei werden jedoch die Zulagen bereits berücksichtigt. Wichtig also für Besitzer einer Riester-Rente, die jährlichen Sparbeiträge an das Einkommen anzupassen. Dies kann auch noch kurz vor Jahresende in einem Einmalbetrag erfolgen.
Die Riester Rente ist auch eine Chance für Eltern in der Erziehungszeit. Mütter bzw. Väter, die aufgrund der Kindererziehung zu Hause bleiben erhalten die Grundzulage über den Vertrag des Ehemannes bzw. der Ehefrau ohne eigene Beiträge leisten zu müssen. Schwieriger wird es für Alleinerziehende. Nach der Geburt des Kindes erhalten sie die Förderung nur, wenn sie den Minimalbeitrag von 60 Euro im Jahr beziehungsweise von 5 Euro im Monat entrichten. Nachdem das Kind drei Jahre alt ist, haben Alleinerziehende ohne Job keinen Anspruch auf die staatliche Förderung der Riester-Rente. Der Vertrag darf, muss jedoch nicht weiter bespart werden.
Die Riester-Rente garantiert eine lebenslange Absicherung. Es gibt keine Begrenzung auf ein Höchstalter. Der Sparer erhält bis zum Tod die monatliche Rente. Er hat sogar die Möglichkeit, ab dem Rentenbeginn mit minimal 60 Jahren einmalig bis zu 30 Prozent der eingezahlten Summe zu entnehmen. Sollte er das Rentenalter nicht erleben, kann nur der Ehepartner in den Vertrag einsteigen und bei Rentenbeginn die Auszahlungen erhalten, auch wenn dieser bereits selbst riestert. Ist der Versicherungsnehmer nicht verheiratet, erhalten die Erben lediglich die eingezahlten Beträge unverzinst zurück. Tritt der Tod kurz nach Beginn der Auszahlungsphase ein, haben die Erben Pech gehabt. Hier erfolgt keine Auszahlung des Kapitals mehr.
Die Rürup-Rente wird auch als Basisrente bezeichnet. Hinsichtlich der Leistungskriterien entspricht die Rürup-Rente der gesetzlichen Rente. Im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung kann der Teilnehmer sich bei der Rürup-Rente den angesparten Betrag allerdings nicht in einem Zug ausbezahlen lassen, sondern erhält bis an sein Lebensende einen festen Geldbetrag. Die Rürup-Rente wird vom Staat gefördert, insbesondere steuerliche Aspekte werden erheblich erleichtert, im Falle einer Arbeitslosigkeit wird die Rente nicht berücksichtigt.
Für den Abschluss einer Rürup-Rente muss der Anleger sich dazu bereit erklären, bis an sein Lebensende einen monatlichen Festbetrag ausgezahlt zu bekommen. Die Rente wird ab dem 60. bzw. 62. Lebensjahr ausbezahlt. Des Weiteren können Ansprüche aus dem Rürup-Rentenvertrag nicht auf Verwandte übertragen werden, auch kann die Rente nicht weiter veräußert werden.
Die Rürup-Rente kann bei fondsgebundenen Versicherungen, herkömmlichen Rentenversicherungen und bei britischen Versicherungen abgeschlossen werden. Sie wird häufig von Selbstständigen genutzt, denn diese können nicht mehr auf die staatlichen Förderungen der Riester Rente zurückgreifen. Viele Angestellte entscheiden sich jedoch ebenfalls für den Abschluss einer Rürup-Rente, denn durch die steuerliche Anrechnung als Sonderausgabe kann neben der grundsätzlich vorhandenen Rente ein weiteres Standbein fürs Alter aufgebaut werden.
Der Rentenvertrag der Rürup-Rente kann vor dem Beginn der Rente nicht aufgelöst werden. Des Weiteren kann die eingezahlte Rürup-Rente nicht gepfändet werden. Falls vor dem Beginn der Rente der Todesfall eintritt, werden die eingezahlten Leistungen zu Gunsten der Rentenversicherung bzw. der dortigen Versicherten einbehalten. Alternativ besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine Klausel einzubauen, durch die eine zusätzliche Hinterbliebenenrente erstellt wird. Die Hinterbliebenenrente beträgt zumeist einen bestimmten Prozentsatz der Hauptrente, dieser beläuft sich oftmals auf ca. 60 %. Falls der Rentenabschluss von einer Person abgeschlossen wurde, die kindergeldberechtigten Nachwuchs hat, werden die Kinder - solange sie noch Kindergeld ausgezahlt bekommen - ebenfalls einen Prozentsatz der Rente erhalten.
Im Rahmen der Rürup-Rente können zahlreiche Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, zu diesen gehört nicht nur die Hinterbliebenenversicherung, sondern auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Vergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung ist zu beachten, dass die Leistungen in etwa gleich sind und auch die steuerliche Behandlung identisch ist.
Falls im Rahmen der Rürup-Rente zusätzlich noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, bestehen für den Versicherungsnehmer allerdings einige Nachteile. So ist es des Öfteren nicht möglich, dass die Rürup-Rente gekündigt wird, ohne dass auch die Berufsunfähigkeitsversicherung parallel dazu aufgelöst wird. Falls der Versicherungsnehmer einen finanziellen Engpass durchlebt, bieten etliche Versicherungen Modelle und Hilfspakete an, damit der Rentenvertrag nach wie vor gehalten werden kann. Falls die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Leistung vollbringen muss, wird diese allerdings vollständig versteuert. Beim Abschluss einer solchen kombinierten Versicherung ist stets darauf zu achten, dass bei den Vor- und Nachteilen die persönliche Steuerbelastung mit einbezogen wird, denn Einnahmen aus Mietverträgen oder Kapitalverträge können die zu entrichtenden Steuern enorm anheben.
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