Dresen- Ab Dienstag beginnt der Gerichtsprozess gegen einen 57-jährigen sächsischen Geschäftsmann, wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Ein sächsischer Geschäftsmann muss sich ab Dienstag vor der Staatsschutzkammer des Oberlandesgerichts Dresden wegen einigen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten.
Ihm wird vorgeworfen, einem mit dem russischen Geheimdienst verbundenen Unternehmen zu Gütern verholfen zu haben, mit denen unter anderem chemische Waffen hergestellt werden könnten.
Laut Anklage, soll der Mann seit 2017 Güter eines chinesischen Herstellers nach Russland vermittelt haben. Insgesamt kamen diese auf einen Wert von fast einer Millionen Euro.
Außerdem hätte der Angeklagte gewusst, dass diese Güter zur Herstellung von Flugwaffen sowie ABC-Waffen (atomaren, biologischen und chemischen Waffen) verwendet werden können.
In zehn Fällen soll der Angeklagte Waren ohne erforderliche Genehmigung der zuständigen Behörden nach Russland vermittelt haben und somit gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben. Außerdem soll er in einem weiteren Fall gegen ein Verkaufsverbot verstoßen und für den Geheimdienst einer fremden Macht gehandelt haben.
Die Die Bundesanwaltschaft wirft dem Geschäftsmann vor, er habe gewusst, dass die Exporte zur Entwicklung von Flugkörpern und ABC-Waffen genutzt werden können. Auf den Tatvorwurf - den Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - steht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. (mit dpa)