Dresden - Am Landgericht hat heute der Prozess gegen einen Mann begonnen, dem versuchter Totschlag an seiner eigenen Mutter vorgeworfen wird.
Laut Anklageschrift soll der Mann in der gemeinsamen Familienwohnung in der Holbeinstraße in Dresden mehrfach Gewalttaten gegen seine Mutter verübt haben. Hintergrund der Taten soll laut Staatsanwaltschaft eine Paranoid-Schizophrenie des Syrers sein, die dazu geführt haben soll, dass er seiner Mutter unter anderem vorwarf, eine vergiftete Melone besorgt zu haben. Am 22. Juli 2022 soll er die Melone nach ihr geworfen, sie gekratzt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Dabei soll er sie in eine Ecke gedrängt und gedroht haben, sie umzubringen, um "seine Ruhe vor ihr zu haben".
Wenige Tage später, am 24. Juli 2022 soll der Angeklagte erneut gewalttätig geworden sein und verschiedene Gegenstände, darunter eine Kaffeekanne, nach seiner Mutter geworfen haben. Weiterhin soll er sie heftig gekratzt, geschüttelt und ihr dabei mehrere blaue Flecken zugefügt haben.
Im neuen Jahr, am 6. Januar 2023, soll er seine Mutter mindestens einmal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Das Opfer konnte in eine Nachbarwohnung fliehen, wo der Nachbar Hilfe holte.
Der schwerwiegendste Vorfall ereignete sich laut Anklage am 25. Januar 2023. Der Angeklagte soll seiner Mutter vorgeworfen haben, sein Portemonnaie versteckt zu haben. In der Folge soll er ein Klappmesser genommen und damit in den Hals seiner Mutter gestochen haben, wobei er die Klinge in der Wunde gedreht haben soll, um tödlichen Schaden zu verursachen, so die Staatsanwaltschaft.
Die Anklage beschreibt, wie er seine Mutter zu Boden geworfen und sie mit einem größeren Messer bedroht haben soll. Anschließend soll er sie in eine Badewanne gesetzt und versucht haben, das Blut mit Shampoo und Wasser abzuwaschen. Er soll Kaffeepulver in die Wunde gegeben haben, um die Blutung zu stoppen und sie dann auf das Sofa gelegt haben, mit dem Gedanken, dass sie dort sterben würde.
Die Mutter konnte sich schließlich laut Staatsanwaltschaft im Badezimmer einschließen und täuschte ein Telefonat vor, woraufhin der Täter die Wohnung verließ. Sie wurde in eine Klinik gebracht und überlebte laut der Haftrichteranklage nur durch Glück. Der Prozess wird fortgesetzt.