Leipzig - DFB-Pokalsieger RB Leipzig muss wegen des Fehlverhaltens seiner Anhänger in drei Fällen eine Geldstrafe zahlen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes verurteilte die Sachsen am Freitag zu einer Zahlung von 9500 Euro. Davon können 3100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Ursprünglich hatte die Geldstrafe 32 000 Euro betragen, wurde jedoch aufgrund der Täteridentifizierung durch RB Leipzig reduziert.
RB will die Strafe dementsprechend auf die Täter umlegen. Die drei Urteile beruhen auf Vorkommnissen im Rahmen der Bundesligaspiele beim FC Schalke 04 am 24. Januar und Borussia Dortmund am 3. März sowie dem DFB-Pokalspiel gegen Borussia Dortmund am 05. April. (dpa)