Fr, 12.07.2019 , 17:43 Uhr

Rechtsgutachten zur AfD-Listenkürzung

Dresden - Die AfD Sachsen gibt sich nach der Kürzung ihrer Kandidatenlisten durch den Landeswahlausschuss kämpferisch. Ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten beurteilt die Entscheidung als unrechtmäßig.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass es weder gesetzliche noch urteilsbegründete Grundlagen für die Nichtzulassung gegeben habe. Erstellt wurde es vom Saarbrückener Staatsrechtsprofessor Dr. Michael Elicker. AfD-Landeschef Jörg Urban mutmaßt nun über die Gründe für die Entscheidung. Einen bloßen Mangel an Fachwissen halte er für unwahrscheinlich, er vermute eher eine gewisse Böswilligkeit. Der Landesverband droht nun mit Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die sechs Mitglieder des Landeswahlausschusses, welche die Streichung der AfD Kandidaten befürwortet hatten. Außerdem hat die Partei Verfassungsbeschwerden auf Bundes- und Landesebene eingereicht. Da Änderungen an den Kandidatenlisten nach dem 5. Juli wahlrechtlich gesehen nicht mehr möglich sind, konzentriert die AfD sich nun auf ihre Direktmandatskandidaten. Diese sind von der Listenkürzung nicht betroffen und könnten eventuell offen bleibende Plätze besetzen. Am Sonntag wird die Partei bei ihrem Wahlkampfauftakt ihre dazugehörige "Jetzt erst recht"-Kampagne vorstellen.