Dresden - Ab 2020 wird es die klassische, spezialisierte Altenpflegeausbildung in ihrer derzeitigen Form nicht mehr geben. Die Bundesregierung hat bereits 2017 eine Reform der Pflegeberufe beschlossen, die ab dem 1. Januar 2020 greift. Das bedeutet konkret, die 3 bisherigen Berufsbilder (Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in) werden zusammengefasst zu einem neuen, universellen Berufsbild: Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann.
In dieser generalisierten Ausbildung fließen zukünftig fachliche Schwerpunkte aus allen drei bisherigen Pflegebereichen zusammen. Die fertigen Absolventen sind damit in allen Versorgungsbereichen flexibel einsetzbar. Die neue Ausbildung ist zudem kostenfrei, dauert 3 Jahre und die Azubis erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Die Reform der Pflegeberufe war notwendig geworden, weil die bisherigen deutschen Pflegeabschlüsse nicht EU-konform sind. Die anderen europäischen Länder haben keine derart ausdifferenzierten Pflegeberufe wie Deutschland, sondern bieten nur einen einzigen Berufsabschluss im Pflegebereich an. Mit der Umsetzung der Reform verbessert sich die Arbeitnehmermobilität innerhalb der EU und die deutschen Absolventen haben einen Rechtsanspruch darauf, ihren Abschluss automatisch EU-weit anerkannt zu bekommen.