Dresden - Die Stadt Dresden hat ihre Regeln zum Betreten der Wälder verschärft aufgrund der angespannten Waldbrandlage in Sachsen. Die Stadt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die bis zum 30. September 2022 befristet ist.
Die Verfügung diene dazu, die Besucher des Waldes, angrenzende Bewohner und den Wald zu schützen. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4, wie etwa am Donnerstag, ist somit das Verlassen von Straßen und Wegen im Wald verboten. Die Zündgefahr in der Waldfläche sei deutlich höher als auf den Waldwegen, so die Begründung. Auch das Parken außerhalb ausgewiesener Parkflächen ist ab Stufe 4 ausdrücklich untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 5 ist auch das Betreten von Waldwegen nicht mehr gestattet. Dann dürfen nur noch öffentliche Straßen genutzt werden. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmung drohen Geldstrafen von 2500 Euro bis zu 10 000 Euro.
Seit Tagen wütet ein Waldbrand im Nationalpark Sächsische Schweiz. Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge dürfen bis auf Weiteres die Wälder nicht mehr betreten werden. (mit dpa)