Chemnitz- Ungefähr ein Jahr nach der tödlichen Messerattacke auf Daniel H. startet nun der Terror-Prozess gegen die Gruppe „Revolution Chemnitz“. Diese vereinte sich kurz nach der Tat im vergangenen Herbst zu einer Chatgruppe mit rechts-terroristischen Zielen. Nun sitzen die acht Verdächtigen Männer zwischen 21 und 33 Jahren in einem speziell präparierten Raum vor dem Oberlandesgericht Dresden.
Am Montagmorgen gegen 8 Uhr begann der Prozess in der Landeshauptstadt. Dieser musste kurzzeitig unterbrochen werden, da ein Verteidiger den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellte. Der Senat hat diesen Antrag der Verteidigung jedoch abgelehnt. Im Anschluss wurde die Anklageschrift verlesen. Laut Angaben des Oberlandesgericht Dresden lautet diese wie folgt:
Der Generalbundesanwalt legt den Angeklagten zur Last, in einer Chat-Gruppe im Internet gegen Anfang September 2018 unter dem selbst gewählten Namen „Revolution Chemnitz“ eine rechts terroristische Vereinigung gegründet zu haben. Außerdem bestehe der Verdacht, dass sich die Gruppe Zugang zu Schusswaffen beschafft haben soll, um unter Inkaufnahme der Tötung von Menschen einen Umsturz der demokratischen Grundordnung in Gang zu setzen. Fünf der Angeklagten wird zudem vorgeworfen, im September 2018 auf der Schloßteichhalbinsel gemeinsam mit anderen gewaltbereiten Personen eine Gruppe von Jugendlichen, sowie sieben ausländisch aussehende Menschen attackiert zu haben. (Oberlandesgericht Dresden)
Am Nachmittag sollte dann in die Beweisaufnahme eingetreten und Chatprotokolle verlesen werden. Der Prozess selbst findet unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen statt.
Diese ergeben sich aus der Hausordnung und der sitzungspolizeilichen Anordnung. Beim Einlass, im Gebäude und im Saal werden die verschiedenen Verfahrensbeteiligten, die Angeklagten und die Zuschauer strikt getrennt. Es finden umfangreiche Einlasskontrollen durch absonden, abtasten und durchsuchen von Behältnissen statt. Es dürfen keine gefährlichen Gegenstände vergleichbar mit den Flugsicherheitsanforderungen mitgeführt. Zuschauer dürfen auch keine Taschen und Handys mitnehmen. Alle Besucher müssen sich zudem ausweisen. Für die Dauer des Verhandlungstages werden Ausweiskopien gefertigt, um eventuelle Störer sofort identifizieren zu können.“ Oberlandesgericht Dresden
Werden die Angeklagten in Dresden schuldig gesprochen, sieht der Grundtatbestand laut Artikel 129a im Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren vor. Wie lang der Prozess ungefähr andauern wird, ist schwer abzuwägen. Ersten Vermutungen zufolge kann es sich bis ins Frühjahr 2020 ziehen.