So, 28.08.2022 , 17:50 Uhr

Rückgang von Verbraucherinsolvenzen in Sachsen

Sachsen- Im ersten Halbjahr 2022 wurden in Sachsen nach Angaben des Statistischen Landesamtes 1 806 Insolvenzverfahren für Verbraucher und ehemals Selbstständige mit vereinfachtem Verfahren gemeldet, einem Rückgang der Verfahren für Verbraucher um 25,9 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr des vergangen Jahres. Einen Anstieg gab es dagegen bei den ehemals selbstständig Tätigen mit 252 Verfahren (43,2 Prozent).

Bei den Verbrauchern lag die Eröffnungsquote bei 99,4 Prozent. Mangels Masse wurden zwei Verfahren abgewiesen und mit der Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes sieben Verfahren beendet. Zu den 2 432 Insolvenzen der „übrigen Schuldner“ gehörten vier Verfahren für natürliche Personen, die als Gesellschafter u. Ä. tätig waren, 212 für ehemals selbstständig Tätige mit Regelinsolvenzverfahren und 410 Verfahren für Nachlässe und Gesamtgutangelegenheiten. Diese Angaben zeigten eine um 17,9 Prozent gesunkene Entwicklung der Verfahrenszahlen gegenüber dem 1. Halbjahr 2021. Die von den Gläubigern angemeldeten Forderungen gegenüber den übrigen Schuldnern betrugen 143,9 Millionen Euro, durchschnittlich 59 155 Euro je Verfahren. Die Forderungshöhe sank damit im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr um 14,5 Prozent bzw. 24,5 Millionen Euro. Wobei die durchschnittliche Forderungshöhe der ehemals selbstständig Tätigen mit Regelinsolvenz über 203 300 Euro je Verfahren lag, die der ehemals selbstständig Tätigen mit Verbraucherinsolvenz bei rund 88 200 Euro. Die Nachlässe und Gesamtgutangelegenheiten hatten mit gut 27 300 Euro je Insolvenz im Durschnitt die geringste Forderungshöhe.

Die Zahlen sind vor dem Hintergrund des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens zu sehen, das mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz wird für überschuldete Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Verbraucherinnen und Verbraucher eine Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre statt wie bisher im Regelfall sechs Jahre möglich.