Dresden - Im vergangenen Jahr wurden von den sächsischen Staatsanwaltschaften weniger Anträge auf die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gestellt als noch im Jahr 2021.
Dies geht aus Informationen der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hervor. Während 2021 noch 539 Anträge gestellt wurden, waren es im vergangenen Jahr nur 424. Seit einer Aufforderung an die Behörden im Herbst 2018, verstärkt von dieser Möglichkeit zur Verfolgung einfacher Straftaten Gebrauch zu machen, wurden insgesamt 2706 Anträge auf eine schnelle Entscheidung gestellt. Doch die Zahlen scheinen seit 2021 rückläufig zu sein, wie aus einer Statistik des Justizministeriums hervorgeht.
Die Option einer beschleunigten und konsequenteren Verfolgung von Straftaten wurde in der Vergangenheit kaum angewendet. Dabei bietet dieses Verfahren die Möglichkeit, bei klarer Beweislage die Anklage mündlich zu erheben und den Beschuldigten innerhalb von nur 24 Stunden vor einen Strafrichter oder ein Schöffengericht zu laden. Dadurch wird einzügiger Prozessablauf gewährleistet.
Für das beschleunigte Verfahren kommen grundsätzlich alle Delikte mit geringem oder mittlerem Schuldgehalt in Betracht, angefangen von Ladendiebstahl bis hin zum Drogenhandel. Es bleibt abzuwarten, ob die sächsischen Staatsanwaltschaften in Zukunft vermehrt von dieser
Möglichkeit Gebrauch machen werden, um eine schnellere und effizientere Strafverfolgung zu gewährleisten. Die Statistik des Justizministeriums könnte hierbei als Indikator dienen und möglicherweise Rückschlüsse auf die Entwicklung des beschleunigten Verfahrens in Sachsen geben. (mit dpa)