Sachsen- Ab heute gilt im Freistaat die neue Corona-Schutz-Verordnung. Mit ihr werden erstmals nicht allein die Inzidenzwerte entscheidend für mögliche Lockerungen sein, sondern vielmehr die Auslastung der sächsischen Kliniken.
Sobald 1.300 Corona-Infizierte in stationärer Behandlung sind, werden Öffnungen zurückgezogen. Dieser Wert berufe sich auf ein Jahr Erfahrung in der Coronakrise, sagt Professor Dr. Michael Albrecht, Leiter der Dresdner Uniklinik. Diese Marke schöpfe nicht die maximalen Kapazitäten der sächsischen Kliniken aus, sie fungiere vielmehr als eine Art Frühwarnmodell.