Sachsen - Sachsen will den landwirtschaftlichen Nachwuchs im Freistaat fördern. «Immer mehr landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen haben das Thema Betriebsnachfolge auf dem Tisch.
Zugleich wollen junge, engagierte und bestens ausgebildete Landwirtinnen und Landwirte gerne gründen», sagte Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (Grüne) bei der Übergabe eines Förderbescheids an einen Junglandwirt in Laußig (Landkreis Nordsachsen) am Donnerstag. Antragsberechtigt sind Junglandwirte in Sachsen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre alt sind, über angemessenes fachliches Können und Wissen verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsinhaber niederlassen. Die Förderung beträgt 70.000 Euro und wird in drei Raten über fünf Jahre ausgezahlt. Der Antrag kann innerhalb von 24 Monaten nach der erstmaligen Niederlassung gestellt werden. Der nächste Förderaufruf soll im zweiten Halbjahr 2023 starten.
Quelle: dpa