Dresden - Seit 2012 gibt es in Sachsen ein Integrationskonzept. Mit Beginn der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 wird zunehmend über den Weg der Integration diskutiert. Um das sächsische Integrationsministerium zu stärken wurde über die Ausarbeitung eines Gesetzes debattiert. Eine Kommission stellte am Mittwoch die Ergebnisse der Studie vor. Florian Glatter hat mit Gutachter Hans Vorländer gesprochen.
"Hintergrund des Gutachtens sind die in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Baden-Württemberg und zuletzt in Bayern in Kraft getretenen Landesintegrationsgesetze. Dem Gutachten zufolge können Integrationsgesetze übergeordnete Ziele der Integration festschreiben und damit zur gesellschaftlichen Selbstverständigung über die Bedeutung, die Reichweite und die Voraussetzungen von Integration beitragen. Die Wirkung eines Integrtionsgesetzes ist auch auf der symbolischen Ebene zu verorten und hängt im Wesentlichen von dem Signal ab, das ein solches Gesetz an alle Bevölkerungsgruppen senden kann. Dies zeigt das Guthaben am Beispiel von zwei nahezu diametral entgegengesetzten Verständnissen von Integration", heißt es seitens der Studie.