Sachsen- Ab dem 8. Mai können Personen, die mit Öl, Flüssiggas, Holz oder Kohle heizen, bei der Sächsischen Aufbaubank Härtefallhilfe beantragen.
Ziel ist es, die Mehrkosten fürs Heizen abzufedern, die im vergangenen Jahr entstanden sind, wie die Förderbank am Sonntag mitteilte. Der Antrag kann digital über die Internetseite der SAB gestellt werden, und es wird auch eine Telefonhotline geschaltet. Falls Hilfe bei der Beantragung benötigt wird, können Bürger sich an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden, um zu prüfen, ob sie Anspruch auf Hilfe haben und wie hoch dieser ist. Die Verbraucherschützer können auch den Antrag mit den Betroffenen ausfüllen.
Anträge können bis zum 20. Oktober gestellt werden. Es wird erwartet, dass es deutlich mehr als 100.000 Anträge geben wird. Insgesamt können in Sachsen etwa 90 Millionen Euro ausgezahlt werden.
Die Härtefallhilfen sind eine Reaktion auf die stark gestiegenen Heizkosten im vergangenen Jahr. Personen, die mehr als das Doppelte des Referenzpreises gezahlt haben, können 80 Prozent der darüber hinausgehenden Mehrkosten erstattet bekommen. Die Mindestsumme für die Entlastung beträgt 100 Euro, die Obergrenze liegt bei 2000 Euro pro Haushalt. Für die verschiedenen Energieträger gelten unterschiedliche Referenzpreise (brutto), beispielsweise 71 Cent pro Liter für Heizöl, 57 Cent pro Liter für Flüssiggas und 24 Cent pro Kilogramm für Holzpellets.