Di, 14.08.2018 , 16:26 Uhr

Sachsen fördert zusätzliche Projekte mit DDR-Parteivermögen

Dresden - Die ostdeutschen Länder und Berlin haben in diesem Jahr knapp 200 Millionen Euro aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR erhalten. Davon hat der Freistaat 62 Millionen Euro überwiesen bekommen. 

Im Rahmen der fünften Tranche aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen) haben die ostdeutschen Länder und Berlin in diesem Jahr einen Betrag von rund 199 Millionen Euro erhalten.

Hiervon hat die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die das Vermögen treuhänderisch verwaltet, dem Freistaat Sachsen einen Betrag von knapp 62 Millionen Euro überwiesen.

In seiner Sitzung vom 14. August 2018 hat das Kabinett eine Projektliste mit Maßnahmen beschlossen, die gefördert werden sollen.

Vereinzelt können sich noch Verschiebungen ergeben, weil die Prüfung der Förderfähigkeit und Förderhöhe erst auf Basis der nunmehr einzureichenden Antragsunterlagen abgeschlossen werden kann.

Nach der Kabinettssitzung hat Finanzminister Dr. Matthias Haß gesagt: „Mit den PMO-Mitteln können zahlreiche zusätzliche Projekte umgesetzt werden. Dazu gehören Investitionen im Bereich der Erinnerungskultur und Gedenkstätten, des Tourismus oder der sächsischen Museeumslandschaft.“

Im Bereich der Erinnerungskultur liegt der Fokus auf Projekten, welche sich mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur beschäftigen: Hierzu zählen u.a. der Lern- und Gedenkort Kaßberg-Gefängnis in Chemnitz, die Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ in Leipzig sowie die Gedenkstätte Bautzner Straße in Dresden.

Für folgende Einrichtungen sind die PMO-Mittel vorgesehen:

Hintergrund

Die PMO-Mittel sind zweckgebunden für investive und investitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand und nicht-staatlicher Träger für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zwecke einzusetzen. Dabei ist eine Quotierung von ca. 60 % für den Bereich Wirtschaft und ca. 40 % für Soziales/Kultur zu beachten, wobei ca. 15 % der Gesamtprojekte von nicht-staatlichen Trägern im Bereich Soziales/Kultur durchgeführt werden sollen.

Die Mittel müssen zudem innerhalb einer bestimmten Frist verwendet werden. „Bei den Verhandlungen zwischen den Ländern und der BvS konnten wir erreichen, dass die Verwendungsfrist von bisher 2 auf 4 Jahre verlängert wird“, so Finanzminister Dr. Haß.