Sachsen - Polizisten in Sachsen müssen ab Mai in Einsatzeinheiten eine Kennzeichnung tragen.
Ab dem 1. Mai gilt in Sachsen die Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Einsatzeinheiten. Die Kennzeichnung besteht aus dem Landeskürzel «SN» sowie einer fünfstelligen anonymisierten Ziffernfolge, die gut sichtbar auf der Oberbekleidung angebracht sein muss, wie das Innenministerium am Dienstag mitteilte. Die Bereitschaftspolizei erhält im Verlauf des Jahres 2024 die neue Ausrüstung, gefolgt von den Polizeidirektionen im kommenden Jahr.
Etwa 5,5 Millionen Euro werden für die Umsetzung bereitgestellt.